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USA: Mindestpreis und Zoll für Polysilizium-Importe

Fri Aug 07 06:06:10 CEST 2026

WASHINGTON/PEKING (dpa-AFX) - Zum Schutz der eigenen Industrie vor Dumpingpreisen aus dem Ausland hat die US-Regierung neue Bestimmungen für Importe des für Solarzellen und Halbleiter benötigten Grundstoffs Polysilizium beschlossen. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag ein Dekret, das neben Mindesteinfuhrpreisen für Polysilizium und entsprechende Folgeprodukte auch einen pauschalen Zoll in Höhe von 15 Prozent für verarbeitete Produkte vorsieht. Zusätzlich sollen für Unternehmen Anreize geschaffen werden, damit diese ihre Produktion in die Vereinigten Staaten verlagern. Die Maßnahmen treten 120 Tage nach Unterzeichnung in Kraft.

Die neuen Maßnahmen seien "unerlässlich", da die Einfuhren die nationale Sicherheit gefährdeten, hieß es. Die US-Regierung stützt sich auf Abschnitt 232 des "Trade Expansion Acts" aus dem Jahr 1962. Auf dieser Basis hatte Trump bereits etwa Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos erhoben.

Polysilizium wird unter anderem für die Solarbranche und zur Herstellung von Computer-Chips benötigt. Der hochreine Grundstoff wird unter anderem vom deutschen Unternehmen Wacker Chemie hergestellt. Der Chemiekonzern mit Hauptsitz in München produziert das Material in Charleston im US-Bundesstaat Tennessee. In den USA dürften die Maßnahmen vor allem das Unternehmen Hemlock Semiconductor schützen, ein Gemeinschaftsunternehmen des US-amerikanischen Konzerns Corning und des japanischen Shin-Etsu Handotai. Die Firmen kämpfen schon lange mit Billigkonkurrenz aus China.

Bereits warnende Worte aus Peking

China hatte bereits am Mittwoch auf Berichte über geplante neue US-Maßnahmen reagiert. Außenamtssprecher Lin Jian warf Washington vor, den Begriff der nationalen Sicherheit zu überdehnen und staatliche Macht gegen chinesische Unternehmen einzusetzen. Protektionismus mache die USA nicht wettbewerbsfähiger, sondern störe den normalen Handel und schade auch amerikanischen Unternehmen und Verbrauchern. China werde die Rechte und Interessen seiner Unternehmen weiter schützen.

Seit langem Streit zwischen Washington und Peking

Bereits zuvor hatten die USA weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. Ende Juli setzten sie wegen des Vorwurfs der Zwangsarbeit in der nordwestchinesischen Region Xinjiang 43 weitere chinesische Unternehmen auf eine Sperrliste. Ihre Waren dürfen nicht eingeführt werden. Das Pekinger Handelsministerium untersagte daraufhin Organisationen und Einzelpersonen in China die Zusammenarbeit mit sechs US-Unternehmen und Organisationen. Unter den Betroffenen sind Firmen, die Lieferketten auf Verbindungen nach Xinjiang prüfen, sowie Menschenrechtsorganisationen. Peking wirft ihnen vor, die US-Sanktionen unterstützt zu haben.

In Xinjiang leben viele Angehörige der muslimischen Minderheit der Uiguren. Westliche Regierungen und Menschenrechtsorganisationen werfen China dort Zwangsarbeit vor. Peking weist dies zurück.

In einer separaten Mitteilung kündigte das Handelsministerium zudem strengere Kontrollen für die Ausfuhr bestimmter Drohnen und Bauteile in die USA an. Genehmigungen sollen einzeln und besonders streng geprüft werden. Bisherige Erleichterungen entfallen./ngu/DP/zb

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