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Wed Mar 11 15:17:21 CET 2026
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären ist rechtskräftig abgeschlossen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch mitteilte, wies das höchste deutsche Zivilgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurück und bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das den ehemaligen Anteilseignern in vollem Umfang recht gegeben hatte. (Az. II ZR 130/24)
Streit um Höhe des Übernahmeangebots
Hintergrund des Verfahrens war die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es ging um die Frage, ob das Übernahmeangebot an die Aktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte - und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.
Geklagt hatten 13 ehemalige Postbank-Aktionäre. Sie hatten im Oktober 2010 25 Euro je Postbank-Aktie von der Deutschen Bank bekommen. Sie verlangten später die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen gewesen wäre, als der Kurs der Aktie noch deutlich höher war - nämlich 57,25 Euro. Die Deutsche Bank hätte bereits im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon damals die Kontrolle über die Postbank erlangt habe.
Deutsche Bank: Risiken bereits "maßgeblich reduziert"
Nach einem früheren BGH-Urteil mit entsprechenden Vorgaben folgte das Oberlandesgericht Köln im zweiten Anlauf der Argumentation der Kläger. Eine erneute Revision zum BGH ließ der Kölner Senat nicht zu. Die Deutsche Bank versuchte, sich mit einer Beschwerde in Karlsruhe zu wehren - ohne Erfolg. Ein Grund für die Zulassung der Revision liege nicht vor, erklärte der BGH.
"Unabhängig von der heutigen Entscheidung hat die Deutsche Bank in der Zwischenzeit die Risiken aus den Verfahren durch verschiedene Vergleichsvereinbarungen maßgeblich reduziert", teilte ein Sprecher der Bank mit. Die zu leistenden Zahlungen nach dem OLG-Urteil und weitere anhängige Klageansprüche beliefen sich auf rund 112 Millionen Euro einschließlich Zinsen, die durch Rückstellungen gedeckt seien. Finanzielle Auswirkungen habe das BGH-Urteil daher weder auf das Jahr 2025 noch auf das laufende Jahr./jml/tob/DP/stw
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