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Fri Sep 25 12:01:15 CEST 2026
ZÜRICH (dpa-AFX) - Die von der UBS übernommene Credit Suisse schließt eine weitere Altlast in der Aufarbeitung des Greensill-Debakels ab. Sie hat sich nun in einer milliardenschweren Klage gegen den australischen Versicherer IAG auf einen Vergleich geeinigt. Die Bedingungen der Einigung seien vertraulich, heißt es in einer Mitteilung von IAG vom Freitag. Der Gesamtwert der von den CS-Gesellschaften geltend gemachten Forderungen belief sich laut IAG auf rund 2,8 Milliarden australische US-Dollar (etwa 1,6 Mrd Franken) zuzüglich Zinsen.
Die Einigung über die Altlast erfolgt nur kurz vor dem für kommende Woche angesetzten Beginn des Verfahrens vor einem australischen Gericht. Bereits in der vergangenen Woche hatten diverse Medien über intensive Gespräche berichtet.
Die UBS begrüßte die Einigung am Freitag in einer Stellungnahme: Der Vergleich der CS-Lieferkettenfonds mit dem beklagten Versicherer liege im Einklang mit dem Ziel der Bank, Altlasten "zügig und im besten Interesse ihrer Stakeholder" zu klären. Zu den Details der Einigung wollte die Bank ebenfalls keine Stellung nehmen.
Die Einigung könnte für die Großbank allerdings einen finanziellen Einfluss haben: Die Beilegung der Angelegenheit werde wohl Teil der UBS-Berichterstattung für das dritte Quartal sein, bestätigte eine mit der Sache vertraute Person gegenüber AWP.
Beim Greensill-Fall, der die Credit Suisse in den letzten Jahren ihrer Existenz stark belastet hatte, ging es um die Vorfinanzierung von ausstehenden Unternehmensforderungen. Die Greensill Capital des australischen Financiers Lex Greensill hatte solche mit einem Abschlag gekauften Forderungen gebündelt und diese in die Credit Suisse-Lieferkettenfonds eingebracht. 2021 beschloß die CS in der Folge des Zusammenbruchs der Greensill Capital, die Fonds mit Vermögen über rund 10 Milliarden Dollar einzustellen.
In der nun von der UBS-Seite beigelegten Klage ging es um Versicherungsdeckungen der Forderungen durch die ehemalige IAG-Tochter BCC Trade Credit, welche auch die CS-Gesellschaften geltend machten. IAG lehnte die Ansprüche ab. Sie begründete dies unter anderem damit, dass sie die BCC damals bereits verkauft habe.
Für die IAG selbst werde die Einigung mit der Credit Suisse keinen materiellen Einfluss auf die Finanzrechnung haben, schrieb der Versicherer in seiner Mitteilung. IAG hatte sich bereits im Frühling mit einer Reihe von Klägern in dem Verfahren geeinigt. Ein weiteres Verfahren mit der Investment-Gesellschaft White Oak bleibe allerdings noch hängig./tp/ra/AWP/jha
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