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Thu Oct 15 19:40:57 CEST 2026
WASHINGTON (dpa-AFX) - Nach ihrer holprigen ersten Pressekonferenz ist die neue Sprecherin des Weißen Hauses, Katie Zacharia, wegen Zweifeln an ihren beruflichen Qualifikationen unter Druck geraten. Kritiker und einige Rechtsexperten monieren, dass sie sich wiederholt als Anwältin bezeichnet habe, obwohl bislang keine entsprechende Zulassung nachgewiesen sei. Die Vertraute von US-Präsident Donald Trump hatte nach Informationen des "Wall Street Journals" die Anwaltsprüfung im US-Bundesstaat Kalifornien im Jahr 2011 nicht bestanden.
Recherchen mehrerer US-Medien ergaben bislang ebenfalls keinen Nachweis, dass Zacharia jemals eine Anwaltszulassung in den USA besaß. Ob sie aber damit, dass sie sich trotzdem als Anwältin bezeichnete oder mit ihrer Arbeit gegen Gesetze verstieß, ist nicht geklärt. Für ihre jetzige Position im Weißen Haus ist eine juristische Ausbildung oder Anwaltszulassung nicht erforderlich.
Der "New York Times" sagte Zacharia nun, sie habe sich vor ihren Auftritten als Fernsehkommentatorin erkundigt, wie sie sich bezeichnen dürfe. Ihr sei geraten worden, unter anderem den Begriff "attorney" nicht zu verwenden, "lawyer" sei dagegen in Ordnung. Beide englischen Begriffe werden im allgemeinen US-Sprachgebrauch weitgehend gleichbedeutend für Anwälte verwendet.
Während "attorney" jedoch eindeutig eine Anwaltszulassung voraussetzt, wird "lawyer" teils auch für Juraabsolventen verwendet. Rechtsexperten zufolge kann aber auch diese Bezeichnung eine Anwaltszulassung nahelegen und auch rechtlich unzulässig sein. Trump selbst hatte sie bei ihrer Ernennung als "attorney" bezeichnet.
Die Zeitung hatte Zacharia auch zu ihrer irritierenden Antwort auf eine Reporterfrage angesprochen. Am Dienstag war sie gefragt worden, in welchem US-Bundesstaat sie die Anwaltsprüfung bestanden habe. Sie antwortete: "Als ich nach China zog." Der "New York Times" erklärte sie später, sie habe die Frage wegen des Lärms des Präsidentenhubschraubers missverstanden.
Zwei Organisationen fordern Untersuchungen
Zacharia hat einen Juraabschluss der Pepperdine University und arbeitete anschließend für eine renommierte Kanzlei in China. In der Vergangenheit bezeichnete sie sich bei Fernsehauftritten wiederholt als "lawyer". Zudem führte sie in ihrem Lebenslauf eine Tätigkeit als "General Counsel", also als leitende Rechtsberaterin, für eine konservative Organisation in Kalifornien auf.
Inzwischen forderten zwei gemeinnützige Organisationen die kalifornische Anwaltskammer auf, Zacharias Angaben und eine mögliche unerlaubte anwaltliche Tätigkeit zu überprüfen. Eine der Beschwerden richtet sich auch an die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates. Nach kalifornischem Recht kann es strafbar sein, ohne entsprechende Zulassung vorzugeben, zur anwaltlichen Berufsausübung berechtigt zu sein.
Zweifel an ihrer Eignung für den neuen Job
Die Debatte über Zacharias Lebenslauf verstärkte die Kritik an ihrem Amtsantritt. Bei ihrer ersten Pressekonferenz am Dienstag hatte die frühere Fernsehkommentatorin stellenweise nervös gewirkt und sich mehrfach verhaspelt. Nach weniger als einer Viertelstunde beendete sie die Runde. Das "Wall Street Journal" berichtete daraufhin von Zweifeln auch unter Trump-Verbündeten, ob sie der anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sei. Trump selbst lobte seine neue Sprecherin dagegen ausdrücklich. Auch das Weiße Haus stellte sich hinter sie./hae/DP/he
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