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Mon Oct 12 13:02:06 CEST 2026
BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Kunden von Online-Banken kennen die Warnhinweise, wenn bei einer Überweisung der eingegebene Empfängername nicht exakt mit dem beim Konto hinterlegten Namen übereinstimmt. Doch nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind die seit Oktober 2025 vorgeschriebenen Warnungen nicht zielsicher genug, weil lediglich die exakte Zeichenfolge abgeglichen werde. Das führe zu einer großen Menge von Fehlalarmen, wenn beispielsweise ein zweiter Vorname fehlt oder ein Bindestrich falsch gesetzt ist.
Die Verbraucherschützer warnen vor einer möglichen Abstumpfung der Kundinnen und Kunden: "Wer immer wieder Fehlalarme erhält, klickt Warnhinweise irgendwann einfach weg. Diese Art der Aufklärung reicht nicht", sagt die Team-Leiterin Finanzmarkt, Dorothea Mohn. Die Folge des vorschnellen Wegklickens: Der Überweisende übernimmt die volle Haftung, wenn bei der Überweisung etwas schiefgeht.
Hinweise kommen häufig
Laut einer repräsentativen Forsa-Onlinebefragung sind die Warnhinweise bei SEPA-Überweisungen durchaus häufig. Von den Verbrauchern, die in den vergangenen sechs Monaten mindestens einmal einen Warnhinweis erhalten haben, bekommt die Mehrheit (58 Prozent) solche Hinweise bei etwa jeder vierten Überweisung oder häufiger.
Bei der Umfrage berichten einzelne Nutzer auch von positiven Erfahrungen. So wurde etwa veraltete Bankverbindungen oder Fehler durch die Foto-Erfassung einer Rechnung entdeckt.
Für andere bedeutet der buchstabengetreue Vergleich hingegen "mehr Last als Schutz", wie es die Bundeszentrale formuliert. "Es kommt bei kleinsten Abweichungen die rote Ampel und der Verbraucher ist auf sich alleine gestellt", beschwert sich beispielsweise jemand aus Rheinland-Pfalz. Andere berichten, dass sie die allzu häufigen Warnmeldungen nun einfach ignorierten.
Konkreter Vorschlag
Gut neun von zehn der Online-Banking-Nutzenden (91 Prozent) bewerten die Empfängerüberprüfung zwar grundsätzlich positiv. Gleichzeitig hält gut jeder Vierte (27 Prozent) die derzeitige Umsetzung für schlecht.
Wenn die Kunden die Warnungen routinemäßig übergingen, sei die Schutzwirkung gefährdet, warnt der vzbv. Die Überprüfung müsse wirksam vor Betrug schützen, statt die Verbraucher mit unnötigen Warnmeldungen zu belasten. Konkreter Vorschlag: Systeme sollten den richtigen Empfänger oder die richtige Empfängerin auch dann erkennen können, wenn etwa Vor- und Nachname vertauscht sind, der zweite Vorname fehlt oder Sonderzeichen und Bindestriche abweichen./ceb/DP/mis
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