Nachrichten Detail
Fri Jun 26 19:53:39 CEST 2026
(neu: Detail zu Trump-Post, Hintergrund)
WASHINGTON (dpa-AFX) - US-Präsident Donald Trump droht europäischen Ländern mit neuen Zöllen in Höhe von 100 Prozent, sollten sie Digitalsteuern beschließen. Die Zölle würden an die Stelle vereinbarter Zollabkommen treten, schrieb Trump auf der Plattform Truth Social. Das gelte unabhängig davon, ob die Abkommen bereits umgesetzt oder unterschrieben seien.
Die neuen Zölle würden auf sämtliche Waren erhoben, die in die USA exportiert werden, schrieb Trump weiter. Sein Vorgehen begründete er damit, dass einige Länder kurz davor seien, Digitalabgaben zu beschließen, die amerikanische Konzerne treffen würden. Konkrete Länder nannte der Präsident nicht.
Pläne auch in Deutschland
Auch in Deutschland gab es in der Vergangenheit immer wieder Pläne für eine Digitalabgabe großer Internetkonzerne. So warb der parteilose Medienstaatsminister Wolfram Weimer schon seit längerem für eine Abgabe, damit Google und andere Konzerne einen Anteil ihrer Erlöse abgeben, um das deutsche Mediensystem zu stützen. Er setzte auf eine zweckgebundene Plattformabgabe für Medien.
Es gab dazu demnach aber innerhalb der schwarz-roten Koalition unterschiedliche Positionen. So setzten Sozialdemokraten vor einiger Zeit auf eine klassische Digitalsteuer.
Die Digitalabgabe würde große Internetkonzerne wie Google und Meta treffen. Vorbild ist Österreich. Dort sind große Online-Plattformen seit 2020 verpflichtet, fünf Prozent der Einkünfte aus der Werbevermarktung abzuführen.
Trump drohte immer wieder
Es ist nicht das erste Mal, dass Trump eine Digitalabgabe verurteilt und mit Zöllen droht. Im August 2025 hatte er schon einmal eine Warnung an Länder ausgesprochen, solche Abgaben zu stoppen. Er hatte kein explizites Land genannt.
Außerdem hatte er wegen der Besteuerung von US-Konzernen bereits explizit Großbritannien gedroht, die Zolldrohung aber bis heute nicht wahr gemacht.
Zölle sind ein zentrales Element in Trumps zweiter Amtszeit, jedoch stieß er mit der aggressiven Zollpolitik auch an Grenzen. So hatte der Oberste Gerichtshof in den USA viele seiner Zölle für rechtswidrig erklärt.
EU hat Zollabkommen gebilligt
Erst am Vortag hatten die EU-Länder in Luxemburg grünes Licht dafür gegeben, die Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und US-Meeresfrüchten sowie Agrarprodukten einen besseren Marktzugang zu gewähren. Das Handelsabkommen zwischen EU und USA hätte damit bald vollständig umgesetzt werden können.
Ein Sicherheitsnetz soll aber dafür sorgen, dass die Vorteile nur dann gelten, wenn auch die USA ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen vollständig umsetzen. Darauf hatten sich das Europaparlament und die Staaten nach langem Ringen geeinigt./jcf/DP/stw
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
