Nachrichten Detail
Mon Aug 31 05:55:11 CEST 2026
BERLIN (dpa-AFX) - Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lastwagen kommt nach Einschätzung des Verbands der Automobilindustrie (VDA) zu langsam voran. In Deutschland waren im Juli 88 Standorte mit 355 Ladepunkten für schwere Nutzfahrzeuge in Betrieb, wie der Verband mitteilte. Das sei sehr weit von der Notwendigkeit entfernt. Nach Plänen der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, eines Expertengremiums, das den Ausbau im Auftrag des Bundes koordinieren soll, sind bis 2030 hierzulande 4.200 öffentliche Ladepunkte geplant.
Die unzureichende Ladeinfrastruktur ist aus Sicht von VDA-Präsidentin Hildegard Müller der "zentrale Engpass für den Markthochlauf elektrischer Nutzfahrzeuge". Die deutsche Nutzfahrzeugindustrie liefere bereits emissionsfreie Lösungen. Für den flächendeckenden Einsatz batterieelektrischer Lkw im Fernverkehr reichten aber weder die vorhandenen Stationen noch die bestehenden Ausbaupläne auf nationaler und europäischer Ebene aus. Auch der schleppende Ausbau der Stromnetze stehe einer schnellen Transformation des Straßengüterverkehrs im Weg. "Der Nachholbedarf ist immens", teilte Müller mit.
Bis 2030 sind in Deutschland demnach 350 öffentliche Standorte an wichtigen Verkehrskorridoren geplant, vor allem an Rastanlagen. Entstehen sollen dort 1.800 besonders leistungsstarke Ladepunkte nach dem Megawatt Charging System (MCS) sowie 2.400 Ladepunkte mit weniger Leistung.
Müller: Bundesregierung muss "Ausbauturbo" zünden
"Aktuell ist weniger als ein Zehntel der geplanten Ladepunkte in Betrieb", sagte Müller. Die Bundesregierung hat der Verbandschefin zufolge grundsätzlich die richtigen Hebel in Bewegung gesetzt. "Jetzt aber gilt es, den Ausbauturbo zu zünden". Deutschland dürfe seine selbst gesteckten Ziele nicht verfehlen.
Aus Sicht des VDA reicht aber selbst das mittlerweile nicht mehr aus: Denn E-Lkw-Fahrer seien im Fernverkehr nur mit superschnellen MCS-Ladesäulen in der Lage, die gesetzlich vorgegebenen Lenk- und Pausenzeiten bestmöglich einzuhalten. Daher müsse der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur zusammen mit den Stromnetzen ausgeweitet werden. Der VDA geht für 2030 von einem Bedarf von rund 4.000 Megawatt-Ladesäulen in Deutschland aus.
Verband sieht auch Nachholbedarf in Europa
In Europa waren demzufolge im Juli 730 Ladepunkte mit einer Leistung von mehr als 350 Kilowatt ausschließlich für schwere Nutzfahrzeuge verfügbar. Bis 2030 werden nach Enschätzung des Branchenverbands Acea aber rund 35.000 öffentliche Schnellladepunkte benötigt. Die bisherigen EU-Regularien reichten nicht aus, um das zu erreichen. Sie müssten stärker an den tatsächlichen Markthochlauf gekoppelt werden, so Müller. Ein Problem sei auch die ungleiche Verteilung in Europa, die die Routenplanung erschwere. Große Lücken gebe es zum Beispiel in Transitländern wie Polen und Tschechien.
Netzanschlüsse für Unternehmen dauern
Außerdem sieht der Verband erheblichen Bedarf beim Laden auf Betriebshöfen. Von den bis 2030 in Deutschland benötigten knapp 14 Gigawatt Ladeleistung decken die öffentlichen Ausbaupläne laut VDA lediglich 2,6 Gigawatt ab. Mehr als 11 Gigawatt müssten daher privat bereitgestellt werden. "Bislang sind die für Unternehmen erforderlichen Netzanschlüsse jedoch mit hohen Kosten, langen Genehmigungsverfahren und erheblichen Unsicherheiten verbunden", teilte Müller mit.
Bei Industriebetrieben und großen Lkw-Ladehubs könne die Erweiterung der Netzanschlüsse teilweise bis zu zehn Jahre dauern. Das sei nicht hinnehmbar und bremse die Transformation erheblich. Das sogenannte Depotladen auf Firmengeländen müsse schnell und unbürokratisch vonstattengehen, hieß es./jwe/DP/zb
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
