Nachrichten Detail
11.09.2024 11:38:25
FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) macht sich für einen offeneren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären auf Hauptversammlungen stark. Der Wunsch von Aktionärsvertretern und auch Unternehmen nach mehr Offenheit und Lebendigkeit scheitere an strengen juristischen Vorgaben, heißt es in einer Studie des DAI und der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die in Frankfurt veröffentlicht wurde.
In Deutschland könnten schon kleine Fehler oder Unvollständigkeiten bei der Beantwortung von Aktionärsfragen dazu führen, dass ein Hauptversammlungsbeschluss durch eine Anfechtungsklage nichtig werde, hieß es. Unternehmen kommunizierten deshalb sehr vorsichtig und formalistisch. "Um die Debattenkultur in der Hauptversammlung zu verbessern, empfehlen wir, die rückwirkende Unwirksamkeit von Beschlüssen auf für den Aktionär wesentliche, also schwere Fehler bei der Auskunftserteilung zu beschränken", sagte Sabrina Kulenkamp, Partnerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Rechtliche Hürden und Nachteile im Digitalen
Das sogenannte Beschlussmängelrecht sei hierzulande im internationalen Vergleich sehr strikt, ergänzte Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des DAI. "Dies ist weder im Sinne der Unternehmen noch der Aktionäre." Nötig sei eine begrenzte Reform.
Zusammen mit Freshfields Bruckhaus Deringer hatte das DAI rechtliche Bedingungen und praktische Erfahrungen bei Hauptversammlungen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz und den USA verglichen. Zudem wurden Interviews mit Vorständen von Unternehmen durchgeführt.
Um Hauptversammlungen in Deutschland zu straffen, wird in der Studie empfohlen, dass Fragen vorab eingereicht werden sollten. Zudem sollten Anträge grundsätzlich 14 Tage vor einem Aktionärstreffen bekannt gemacht werden müssen, damit sich andere Anteilseigner früh eine Meinung bilden könnten.
Aktionärsvertreter kritisierten schon länger, dass es Hauptversammlungen in Deutschland an spontanem Austausch fehle, und sie kritisieren insbesondere rein virtuelle Aktionärstreffen, die seit der Corona-Pandemie verbreitet sind. Sie sehen damit Rechte von Anteilseignern beschränkt und die Aktionärsdemokratie beschädigt.
Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Einmal im Jahr können Aktionäre dem Management persönlich die Meinung sagen. Zudem stimmen die Anteilseigner auf der Hauptversammlung zum Beispiel über die Dividende oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab./als/DP/jha
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!