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Tue Dec 02 06:12:22 CET 2025
HAMM (dpa-AFX) - Wer bei einer Sammelklage gegen den Internetanbieter Vodafone mitmacht, muss sich in Geduld üben. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mitteilte, wurde die für Mittwoch geplante mündliche Verhandlung abgesagt. Das Verfahren soll ausgesetzt werde, um vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Antworten auf europarechtliche Fragen einzuholen. Es gebe "Klärungsbedarf", so ein Gerichtssprecher.
Bei der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) machen bereits mehr als 110.000 Menschen mit. Vodafone hatte 2023 die Preise für Festnetz-Internet um fünf Euro pro Monat erhöht. Betroffen waren laufende Verträge von rund 10 Millionen Kunden.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer waren die Preiserhöhungen unrechtmäßig. Sie fordern, dass Vodafone den betroffenen Kundinnen und Kunden die Preisdifferenz erstattet. Die Firma begründete die Anhebung mit höheren Kosten und weist die Vorwürfe zurück. Mit der Einbeziehung des EuGH dürfte sich das Gerichtsverfahren am OLG Hamm (Aktenzeichen I-12 VKl 1/23) wohl weit in das Jahr 2026 hinein ziehen.
Das Verfahren ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht. Für Verbraucher ist es ein schärferes Schwert. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen./wdw/DP/zb
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