Nachrichten Detail
Wed Oct 14 06:36:59 CEST 2026
BERLIN (dpa-AFX) - Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat die geplante Steuer auf zuckergesüßte Getränke als "Teuer-Steuer" bezeichnet. Steigende Lebenshaltungskosten seien eines der größten Probleme in Deutschland, sagte Rhein dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Eine Zuckersteuer halte ich deshalb für ein falsches Signal, zumal es dabei nicht darum geht, die Gesundheit zu fördern, sondern Bürger wieder zur Kasse zu bitten für die Haushaltslöcher des Bundes", wird Rhein zitiert. Zudem gefährde die Steuer Arbeitsplätze in der meist mittelständisch geprägten Getränkeindustrie.
Kabinett will Steuer heute auf den Weg bringen
Die schwarz-rote Koalition hatte ihren Streit über die Ausgestaltung der Zuckersteuer am Dienstag beigelegt. Die Bundesregierung verständigte sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, die heute im Kabinett beschlossen werden soll. Rhein äußerte sich, bevor die Einigung in der Koalition bekannt wurde.
Die Zuckersteuer soll nach den Plänen der Koalition ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Der Kompromiss sieht eine zweistufige Steuer vor. Wie aus der Formulierungshilfe hervorgeht, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter gelten. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Einigung berichtet.
Einnahmen von 690 Millionen Euro im nächsten Jahr erwartet
Mit der Zuckersteuer will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren, sondern auch Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen. Das Kanzleramt hatte seine Pläne jedoch Anfang des Monats vorerst gestoppt. In Regierungskreisen hieß es, sein Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.
Nach der jetzigen Einigung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuer dem Bund 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro. Laut RND soll die Steuer nicht für Hersteller gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren.
Gegen die Steuer gab es bis zuletzt erhebliche Widerstände. Vor wenigen Tagen hatten sich auch die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dagegen ausgesprochen. Eine Zuckersteuer setze auf staatliche Lenkung und belaste den Kauf bestimmter Lebensmittel unnötigerweise zusätzlich, kritisieren die Ressortchefs in dem Schreiben./isa/DP/zb
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
