Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

ROUNDUP 2: Haftentlassung zweier Franzosen im Iran - Was bedeutet das?

Wed Nov 05 08:50:38 CET 2025

PARIS/TEHERAN (dpa-AFX) - Riesige Erleichterung in Frankreich: Nach mehr als drei Jahren Haft im Iran sind zwei Franzosen aus einem Gefängnis entlassen worden. Statt in der Heimat sind sie aber vorerst in der französischen Botschaft in der iranischen Hauptstadt Teheran. An einer Rückkehr müsse noch gearbeitet werden, hieß es aus Paris. Der Fall von Cécile Kohler und Jacques Paris hatte die französisch-iranischen Beziehungen belastet. Ihre Haftentlassung könnte Teil eines Gefangenenaustausches sein. Zentrale Fragen im Überblick:

Was wissen wir über die beiden Franzosen?

Den beiden geht es nach Angaben von Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot gut. Sie schienen bei guter Gesundheit zu sein und seien nun unter dem Schutz Frankreichs, sagte er im Sender France 2. Barrot habe auch mit ihren Familien gesprochen: "Viel Ergriffenheit, viel Erleichterung, auch viel Freude", fasste er deren Reaktionen zusammen.

Der Fall des Lehrerpärchens hatte Frankreich seit Jahren bewegt. Im Mai 2022 waren der Rentner und seine jüngere Partnerin während einer Reise im Iran festgenommen worden. Immer wieder hatte Frankreich ihre Haftbedingungen heftig kritisiert und Teheran vorgeworfen, sie als "Staatsgeiseln" zu halten. Irans Justiz verurteilte sie Mitte Oktober wegen Spionage für Israels Geheimdienst sowie Kontakt zu iranischen Gewerkschaftsaktivisten zu 17 und 20 Jahren Haft.

Die französischen Staatsbürger seien auf Anordnung des zuständigen Richters gegen Kaution freigelassen worden, erklärte Irans Außenamtssprecher Ismail Baghai in der Nacht zum Mittwoch laut einer Erklärung seines Ministeriums. Sie sollen bis zur "nächsten juristischen Phase" unter Aufsicht stehen. Wann dieser nächste Schritt kommen könnte, ist völlig offen.

Was hat es mit Spekulationen über einen Gefangenaustausch auf sich?

Die Haftentlassung könnte Beobachtern zufolge zustande gekommen sein, weil auch Frankreich eine iranische Gefangene frei lassen könnte. Erst vor zwei Wochen war die iranische Staatsbürgerin Mahdieh Esfandiari, der Terrorverherrlichung vorgeworfen wurde, laut Teheran in Frankreich aus der Untersuchungshaft entlassen und unter Hausarrest gestellt worden.

Auf die Frage, ob es sich nun um einen Gefangenenaustausch handle, sagte Barrot lediglich, die Haftentlassung von Kohler und Paris sei die Frucht langer Arbeit der französischen Diplomatie.

Fest steht, dass Kohler und Paris wohl noch nicht nach Frankreich zurück können. Man arbeite an ihrer "endgültigen Freilassung" und ihrer Rückkehr nach Frankreich, sagte Barrot. Wann genau es so weit sein könnte, ließ er offen. Denkbar ist, dass dies dann im Tausch für Esfandiari geschieht.

Menschenrechtler und Aktivisten werfen der iranischen Führung seit Jahren eine sogenannte "Geiseldiplomatie" vor - die Festnahme westlicher Staatsbürger, um etwa iranische Funktionäre im Ausland freizupressen. Die Regierung in Teheran weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Ist die Haftentlassung ein Zeichen der Entspannung?

So weit wollte Frankreichs Außenminister am Abend nicht gehen. Er sagte auf eine entsprechende Frage lediglich, dass er seinen iranischen Kollegen angerufen habe, um die Entlassung zu würdigen - und um die sofortige und bedingungslose Freilassung zu fordern.

Die Haft von Kohler und Paris hatte die Beziehung der beiden Länder belastet. Frankreich hatte den Ton gegenüber Teheran verschärft, um wegen mehrerer festgehaltenen Franzosen Druck zu machen. Auch vor dem Hintergrund des Atomstreits mit dem Westen sind die Beziehungen europäischer Länder mit Irans Regierung auf ein neues Tief gesunken.

Erst im Oktober war ein im Juni im Iran festgenommener 19-jähriger Deutsch-Franzose freigelassen worden. Die iranischen Behörden beschuldigten den Radtouristen - kurz nach den israelischen Angriffen auf den Iran - für den israelischen Geheimdienst spioniert zu haben. Später sprach ein Gericht ihn des Vorwurfs frei./rbo/DP/zb

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.