Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

ROUNDUP 2: Bundesrat billigt Bezahlkarte für Asylbewerber und weitere Gesetze

Fri Apr 26 15:44:43 CEST 2024

(neu: Details)

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat am Freitag wichtige Gesetze der Bundesregierung abgesegnet. Nachdem sich die Länderkammer zuletzt bei mehreren Vorhaben der Ampel-Koalition als sperrig erwiesen hatte, bekam der Vermittlungsausschuss diesmal keine zusätzliche Arbeit. Besonders schnell ging es beim Solarpaket: Das Gesetz hierzu wurde am Vormittag erst vom Bundestag beschlossen. Unmittelbar darauf passierte es schon den Bundesrat. Weitere Beschlüsse:

Bezahlkarte für Asylbewerber gebilligt

Die in der Ampel-Koalition lange umstrittene Bezahlkarte für Asylbewerber wurde ohne große Debatte verabschiedet. Dabei ging es um einen bundesgesetzlichen Rahmen für solche Karten, die einige Länder bereits eingeführt haben. Asylbewerber sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben über die Karte erhalten. Dafür soll es weniger Bargeldzahlungen geben. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

Ob die Länder die Karte tatsächlich einführen und wie sie die Nutzung ausgestalten, können sie selbst entscheiden. Vor allem Politikerinnen und Politiker der Grünen hatten in den vergangenen Monaten gefordert, der Gesetzentwurf müsse so formuliert werden, dass eine erhebliche Einschränkung der Rechte von Geflüchteten in einzelnen Regionen ausgeschlossen werde.

Wasserstoff-Kernnetz kann aufgebaut werden

Der Bundesrat machte den Weg für den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland frei, indem er eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes passieren ließ. Das Wasserstoff-Kernnetz soll privatwirtschaftlich finanziert werden - mit einer staatlichen Absicherung. Es soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind insgesamt 9700 Kilometer an Leitungen. Zum großen Teil handelt es sich um eine Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff angebunden werden, in denen es große Industriezentren, Speicher und Kraftwerke gibt. Im Wesentlichen sollen die Leitungen laut Wirtschaftsministerium zwischen 2025 und 2032 schrittweise in Betrieb genommen werden. Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro.

Weniger Elektroschrott durch einheitliche Ladekabel

Einheitliche Ladekabel für alle Handys, Tablets und Spielkonsolen werden zum Jahresende auch in Deutschland zur Pflicht. Der Bundesrat billigte dazu Änderungen am Funkanlagengesetz. Beim Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, E-Readern oder Navigationsgeräten wird USB-C Ende des Jahres zum Standard. Ab 2026 gilt dies auch für Laptops. Diese technische Vereinheitlichung soll die Menschen finanziell entlasten und gleichzeitig überflüssigen Elektroschrott vermeiden. Geräte können nun auch ohne neues Netzteil verkauft werden.

Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt

Ohne Probleme passierte auch das Digitale-Dienste-Gesetz die Länderkammer. Es schafft eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur, die für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste zentral beaufsichtigen soll. Die Stelle soll auch über die Durchsetzung des Digital Services Act der EU wachen. Nutzerinnen und Nutzer können sich mit Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle wenden. Das Gesetz sieht zudem Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum vor. Dass sie eingehalten werden, soll die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwachen.

Strategie für bessere Arzneimittelversorgung

Die Länder forderten die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur besseren Arzneimittelversorgung vorzulegen. Das gilt nach der angenommenen Entschließung vor allem für Medikamente für Kinder und Jugendliche. Die Länder wollen, dass Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente gelockert werden. Apotheken müssten größere Handlungsspielräume beim Austausch von Arzneimitteln bekommen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch über eine Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.

Die Länderkammer reagiert mit dem Vorstoß insbesondere auf die Knappheit von Arzneimitteln für Kinder im Winter 2022/2023. Damals gab es einen wochenlangen Mangel unter anderem an Fiebersäften und

-zäpfchen./sk/DP/ngu

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.