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Sat Jun 27 10:20:05 CEST 2026
BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesnotarkammer warnt in der Diskussion um die geplante neue Unternehmensform "EU Inc." vor fehlendem Schutz gegen Missbrauch, Geldwäsche oder Verstößen gegen Sanktionen. "Der Gründungsprozess, den die EU-Kommission vorgeschlagen hat, ist anfälliger für Missbrauch und sieht nicht den gleichen Standard der öffentlichen Präventivkontrolle vor", sagt Milan Bayram, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer, der Deutschen Presse-Agentur. Unabhängige staatliche Stellen prüfen etwa bei der Gründung einer GmbH die Gründungsdokumente und die handelnden Personen, bevor die Gesellschaft in öffentliche Register eingetragen wird - also präventiv.
Die EU-Kommission hat im März die Einführung der "EU Inc." vorgeschlagen. Jeder Unternehmer soll innerhalb von 48 Stunden komplett digital ein Unternehmen gründen können, hatte ihre Präsidentin Ursula von der Leyen gesagt. Die Gründung soll maximal 100 Euro kosten und auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich sein. Für als "EU Inc." registrierte Unternehmen soll vieles unbürokratischer werden. Die neue Unternehmensform soll ein Baustein werden beim Plan, die europäische Wirtschaft zu stärken.
Für die Einführung sind die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments nötig. Sie beschäftigen sich derzeit jeweils damit. Noch vor Jahresende soll es eine Einigung geben, wie die drei Institutionen im April festgehalten haben.
Strohmann oder Identität gestohlen?
Die Bundesnotarkammer kritisiert, dass die im Entwurf der Kommission vorgesehene Kontrolle deutlich abgespeckt sei - etwa im Vergleich zur Online-Gründung einer GmbH in Deutschland. So sei nur eine rudimentäre Prüfung vorgesehen, "ob essenzielle Satzungsbestandteile in der Satzung enthalten sind".
Wenn eine GmbH online gegründet werde, überprüfe der Notar dagegen trotzdem im Rahmen einer Videokonferenz und durch Auslesen des Personalausweises, dass es sich um die richtige Person handelt. "So kann der Notar ausschließen, dass ein Identitätsdiebstahl vorliegt, dass ein Strohmann eingesetzt wird oder dass Unbefugte ein E-ID-Gerät nutzen. Das ist bei der EU Inc. nicht gegeben", sagt Bayram.
Bei einer sogenannten Strohmann-Gründung schickt der eigentliche Gründer eine andere Person vor, um zu vertuschen, dass er selbst zum Beispiel keine Erlaubnis hat, Gesellschafter oder Geschäftsführer zu sein. So könnten aber auch Sanktionen umgangen werden, von denen zum Beispiel Iraner oder Russen betroffen sind, die Russlands Krieg gegen die Ukraine unterstützen. Und ohne saubere Identifizierung könnte auch nicht ausreichend Geldwäsche verhindert werden.
Wer ist bei Problemen greifbar?
Probleme könnten laut Bayram auch Verbraucher treffen, die online etwas von der "EU Inc." kaufen - wenn etwa ein bezahlter Staubsauger nicht ankommt. An wen könne man sich dann halten? "Die EU Inc. ist schnell gegründet, schnell dicht gemacht. Personen dahinter? Das ist bei beschränkt haftenden Kapitalgesellschaften grundsätzlich schwer, aber noch schwerer, wenn die Personen überhaupt nicht verlässlich identifiziert worden sind."
Ein anderes Beispiel seien Grundstückskäufe. Auch dort könne man unter Umständen nicht nachvollziehen, wem ein von der EU Inc. gekauftes Grundstück letztlich gehöre. Das erschwere den Zugriff des Staates.
Vorschlag: Notare könnten Daten weiterleiten
Bayram schlägt zudem vor, dass öffentliche Präventivkontrollstellen wie Notare Daten unter anderem an Transparenzregister und Finanzverwaltung weitergeben könnten statt wie vorgeschlagen Registergerichte. Das sei effizienter und im Sinne der Datenqualität. Wenn Notare eine geldwäscherechtliche Prüfung vornähmen, könnten sie das Ergebnis auch an Banken weiterleiten, etwa über die von der EU geplante Business-Wallet.
Die Eintragung ist nur ein Schritt von vielen
Eine schnelle Registrierung innerhalb von 48 Stunden - auch mit Kontrolle durch einen Notar - sei definitiv möglich, so seine Einschätzung. Doch die Eintragung im Handelsregister - oder einem Business Register, wie es der Entwurf vorsieht, sei nicht alles.
Wirtschaftlich sei die Erteilung einer Steuernummer wesentlich bedeutsamer und die dauere in Deutschland sechs bis acht Wochen - oder auch länger. Dazu komme die Eröffnung eines Geschäftskontos.
Notarkammer unterstützt Ziel
Die Bundesnotarkammer wirbt angesichts dieser und anderer Kritikpunkte für Nachbesserungen. "Grundsätzlich stehen wir dem Ziel der Binnenmarktförderung und Förderung des Wirtschaftsstandortes Europa natürlich sehr offen gegenüber und begrüßen das", sagte Bayram.
Gewerkschaften fürchten unter anderem, dass Unternehmen als "EU Inc." Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern leicht umgehen könnten. Zudem ist die rechtliche Grundlage umstritten./wea/DP/zb
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