Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

Ärztepräsident: Zuckerabgabe möglichst zügig einführen

Sat May 09 06:39:42 CEST 2026

BERLIN (dpa-AFX) - Ärztepräsident Klaus Reinhardt wirbt für eine frühere Einführung der geplanten Zuckerabgabe auf Getränke wie Limonaden und Colas. Sie sei "richtig und längst überfällig", sagte der Chef der Bundesärztekammer der Deutschen Presse-Agentur vor dem Deutschen Ärztetag in der nächsten Woche in Hannover. "Die positiven gesundheitlichen Effekte treten dabei nicht sofort ein, sondern zeigen sich erst nach einigen Jahren." Dies sei ein weiterer Grund, die Abgabe "möglichst zügig einzuführen und nicht erst bis 2028 zu warten."

Die schwarz-rote Bundesregierung hat vereinbart, dass eine neue Abgabe auf gezuckerte Getränke kommen soll, und als Startdatum dafür 2028 genannt. Die Ausgestaltung, die das Gesundheitsministerium vorlegen soll, ist noch offen.

Anreiz zum Senken des Zuckergehalts

Reinhardt sagte, Ziel sei nicht in erster Linie, Verbraucherinnen und Verbraucher zu belasten. "Eine klug ausgestaltete Abgabe setzt wirksame Anreize für Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Dass das funktioniert, zeigen internationale Erfahrungen."

In Großbritannien sei der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks nach Einführung einer Abgabe um rund 30 Prozent gesunken. Zugleich gebe es Hinweise auf rückläufige Kariesraten und weniger Übergewicht bei Kindern.

"Deutschland hat ein erhebliches Ernährungsproblem, das Millionen Menschen gesundheitlich belastet", erläuterte der Ärztepräsident. Rund die Hälfte der Erwachsenen sei übergewichtig, etwa ein Viertel adipös. Auch bei Kindern und Jugendlichen seien die Zahlen hoch. Die Folgen reichten von Typ-2-Diabetes über Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu Karies. Allein die Kosten der Adipositas würden auf mehr als 60 Milliarden Euro jährlich geschätzt./sam/DP/zb

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.