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Thu Jul 02 19:13:50 CEST 2026
BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der seit Jahren umstrittenen Debatte um die sogenannte Chatkontrolle im Kampf gegen Kinderpornografie haben die EU-Staaten das Thema mit einem ungewöhnlichen Schritt wieder auf die Agenda gesetzt. Die Mitgliedstaaten sprachen sich mit einem Beschluss erneut dafür aus, Online-Plattformen das Durchsuchen von privater Kommunikation per Ausnahmeregelung zu erlauben, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Damit kann sich das EU-Parlament nun erneut dazu äußern. Eigentlich hatte das Europaparlament bereits gegen das entsprechende Vorhaben gestimmt, nachdem keine Einigung mit den EU-Staaten zustande gekommen war.
Ziel der Übergangsregelung ist es demnach, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Eine zeitlich befristete Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es den Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, dafür auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen zu melden. Die Regelung lief im April aus.
EU-Parlament hatte Vorhaben eigentlich bereits abgelehnt
Ende März war die Parlaments-Abstimmung über eine Verlängerung gescheitert, da nach dem Willen eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen.
Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Der Fokus lag zuletzt auf einer dauerhaften Lösung des Konflikts zwischen Datenschutz und Kinderschutz. Vertreter der EU-Staaten und Abgeordnete verhandeln hierzu bereits seit Monaten.
Abstimmung für nächste Woche geplant
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte überraschend neue Dynamik in die Debatte gebracht, als sie sich beim EU-Gipfel Mitte Juni dafür aussprach, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten.
Nun soll das EU-Parlament sich in einer zweiten Lesung erneut mit der Übergangslösung befassen. Zunächst sollen die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg darüber abstimmen, ob das Vorhaben in einem Dringlichkeitsverfahren behandelt werden soll. Im Falle einer Zustimmung könnte schon am Mittwoch oder Donnerstag eine inhaltliche Abstimmung folgen - die Verlängerung also beschlossen oder abgelehnt werden./tre/DP/he
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