Nachrichten Detail
Wed Apr 30 12:36:20 CEST 2025
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um Millionen-Subventionen aus Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn hat das Gericht der EU erstmals zugunsten des Bundeslandes entschieden. In einem erneuten Urteil nach der Revision beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde die Klage der Lufthansa nun aus formalen Gründen abgelehnt (Az.: T-218/18 RENV). Die Fluggesellschaft habe ihre Klageberechtigung nicht ausreichend ausgeführt und ihre Antragsziele offengelassen, hieß es zur Begründung.
Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste mit einer Beihilfe von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn selbst nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb Klage erhoben. Der Flughafen Hahn wird insbesondere vom größten europäischen Billigflieger Ryanair genutzt. Die EU-Kommission hatte die Auffassung vertreten, dass dessen Flüge von Hahn die Wettbewerbssituation der Lufthansa nicht berühre.
In einem ersten Verfahren hatte das Gericht der EU im Mai 2021 die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz gekippt. Dagegen hat sich das Land mit Unterstützung der Bundesregierung in der zweiten Instanz vor dem EuGH erfolgreich gewehrt. Hier wurde das Verfahren noch einmal an die erste Instanz zur Klärung weiterer Rechtsfragen verwiesen. Gegen das nun gefallene Urteil können erneut Rechtsmittel eingelegt werden./ceb/DP/stw
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.


© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!