Nachrichten Detail
Fri Jul 31 10:42:31 CEST 2026
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Streit um mit Künstlicher Intelligenz generierte Songs hat das Landgericht München I einer Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen stattgegeben. Das US-Unternehmen Suno müsse es künftig unterlassen, ohne Einwilligung der Klägerin bestimmte Musikwerke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, sagte die Vorsitzende Richterin. Dasselbe gelte für das Training der KI. Damit stärkte die Zivilkammer das Urheberrecht deutscher Künstler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall geht es laut Gericht um sechs bekannte Musikstücke: "Atemlos", "Daddy Cool", "Mambo No. 5", "Big in Japan", "Forever Young" und "Rasputin". Der Fall dürfte aber weit über die konkreten Lieder hinausweisen.
Weimer sieht Rechte von Kreativen gestärkt
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) nannte das Urteil "ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Rechte von Kreativen im digitalen Musikmarkt". Es zeige deutlich, dass der Schutz menschlicher kreativer Leistungen unverzichtbar sei und auch für Anbieter generativer KI gelte.
Technologische Entwicklung und der Schutz geistigen Eigentums müssten sinnvoll miteinander verknüpft werden. "Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der Innovation und Kreativität stärkt und sicherstellt, dass Rechteinhaber angemessen vergütet werden. Dazu gehört auch, dass sie an der Wertschöpfung durch KI teilhaben", stellte Weimer klar.
Werden die Daten abgespeichert?
Suno bietet Nutzern die Möglichkeit, Lieder von KI erstellen zu lassen. Dieses Tool nutzte auch die Gema und brachte die KI dabei dazu, Lieder zu erstellen, die sich - so fanden zumindest die Vertreter des Musikrechteverwerters - kaum von den Originalen unterscheiden, mit denen die KI trainiert worden ist.
Die Gema sah dies als Beleg, dass die Trainingsdaten memorisiert - also letztlich abgespeichert wurden. Suno hatte in der mündlichen Verhandlung im Frühjahr sowohl die Wiedererkennbarkeit bestritten als auch betont, dass die Lieder, mit denen die KI trainiert wurde, nicht im Modell abgespeichert sind.
Ein weiterer zentraler Punkt des Rechtsstreits war, ob eine Urheberrechtsverletzung - so das Gericht denn eine sieht - überhaupt Suno oder nicht den Nutzern der Werkzeuge zuzurechnen ist. Die Gema sagt ja, Suno nein.
Und zu alledem war auch die Zuständigkeit des Münchner Gerichts ein Teil des Rechtsstreits. Hintergrund ist, dass das Training der KI in den USA passierte. Das dortige Recht ist für die Gema allerdings ungünstiger.
Ähnlichkeiten mit einem Verfahren aus dem vergangenen Jahr
Der Fall erinnert an eine andere Klage der Gema vor der gleichen Kammer des Landgerichts. Damals hatte sie die Chat-GPT-Mutter OpenAI verklagt, weil deren KI geschützte Liedtexte fast identisch wiedergab.
Auch damals war die Frage, ob die Daten gespeichert werden oder das System nur aus ihnen lerne, ohne sie abzuspeichern. Damals entschied das Landgericht zugunsten der Gema. OpenAI ging allerdings in Berufung, eine letztinstanzliche Entscheidung gibt es noch nicht.
Und es gibt auch andere Entscheidungen zum Thema. Vergangenes Jahr entschied ein Gericht in Großbritannien beispielsweise gegen die US-Bildagentur Getty Images. Auch damals war die Frage, ob die Trainingsdaten gespeichert werden zentral - und das Gericht kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall war.
Dass das Münchner Gericht - entsprechend seiner Entscheidung aus dem vergangenen Jahr - zugunsten der Gema entscheiden würde, hatte im Vorfeld des Urteils als wahrscheinlich gegolten. Wie groß die direkten Auswirkungen sein werden, ist eine andere Frage./ruc/DP/jha
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
