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Fri Jun 06 19:43:08 CEST 2025
(In einer früheren Version des Artikels hieß es im letzten Satz des ersten Absatzes, "Die OLG-Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen." Es muss heißen: "Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Betreiberin kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen." Die Pressemitteilung war fehlerhaft. Das Gericht hat seine Angaben korrigiert.)
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit um die Kosten für Stilllegung und Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Betreibergesellschaft mit ihrer Klage gegen Bund und Land auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Eine Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs und des eventuellen Rückbaus des Kraftwerks bestehe nicht, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom August 2024. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Betreiberin kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Anlass der Auseinandersetzung war eine sogenannte Feststellungsklage der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, fordert von Bund und Land unter anderem die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage sowie von Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials. Die HKG berief sich dabei auf eine Klausel in einem 1989 mit Bund und Land geschlossenen Rahmenvertrag.
Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach zahlreichen Problemen sechs Jahre später stillgelegt worden. Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor vier Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro./tob/DP/he
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