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09.01.2025 17:21:57
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Verbraucher in der EU könnten einem Bericht des Europäischen Rechnungshofes zufolge unter in der Staatengemeinschaft geltenden Regeln zur Festlegung von Preisen bei digitalen Zahlungen leiden. So gelten in der EU etwa Verbote für Preisaufschläge für Kartenzahlungen und Überweisungen im Euro-Zahlungsraum und eine Obergrenze für Gebühren, die bei einer Transaktion über ein Kartensystem anfallen. Mit diesen sogenannten Preisinterventionen sollen etwa schädliche Auswirkungen unlauteren Wettbewerbs begrenzt werden.
Kommission nicht zur Kontrolle verpflichtet
Allerdings sei die Europäische Kommission nicht verpflichtet, diese Preisinterventionen - insbesondere bei Kartengebühren - regelmäßig zu überprüfen, kritisieren die EU-Prüfer mit Sitz in Luxemburg. Auch hätten sie festgestellt, dass nicht klar geregelt sei, ob Preisinterventionen gerechtfertigt sind oder wie lange sie gelten sollten.
"Bei einigen der Interventionen im Bereich Kartenzahlungen konnte die Europäische Kommission nicht nachweisen, dass die positiven Auswirkungen für die Verbraucher die negativen eindeutig überwiegen", sagte Ildikó Gáll-Pelcz vom Rechnungshof. Schlecht gestaltete Preisinterventionen führten zu Unwirtschaftlichkeit für Zahlungsdienstleister, verzerrten Angebot und Nachfrage auf dem Markt könnten sich im schlimmsten Fall negativ auf Verbraucher und Händler auswirken.
Milliarden Euro an Kartengebühren
Der Wert digitaler Zahlungen - also etwa das Bezahlen mittels Karte oder Smartphone - im Einzelhandel in der EU habe sich von 2017 bis 2023 mehr als verdoppelt und 2023 die Marke von einer Billion Euro überschritten. Für Kartengebühren zahlten Verbraucher laut Schätzungen der Prüfer im Jahr 2023 zwischen fünf und sechs Milliarden Euro.
Zu den Auswirkungen der EU-Politik für den digitalen Zahlungsverkehr lägen kaum Erkenntnisse vor, da die Kommission kein wirksames Überwachungssystem eingerichtet habe, mahnten die Prüfer weiter.
Kommission erkennt aufgeworfene Fragen an
Insgesamt erkenne die Kommission die Bedeutung der von den Prüfern aufgeworfenen Fragen an, hieß es in einer Reaktion. An einer Vielzahl der im Bericht genannten Probleme werde bereits gearbeitet, hieß es weiter. Der Europäische Rechnungshof überprüft in Berichten regelmäßig die Arbeit von EU-Institutionen, insbesondere der EU-Kommission. Er kann Institutionen keine verbindlichen Anweisungen geben, seine Berichte werden aber in Debatten beispielsweise über Rechtsänderungen berücksichtigt./evy/DP/men
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