Nachrichten Detail
Fri Aug 01 19:36:00 CEST 2025
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wer unerlaubte Zahlungen feststellt und sie nicht zügig bei seinem Zahlungsanbieter meldet, kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seinen Anspruch auf Erstattung des Geldes verlieren. Bei Kartenmissbrauch - oder auch anderen unautorisiert genutzten Zahlungsinstrumenten - verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher den Anspruch aber nur dann, wenn sie den Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig zu spät informieren, urteilte das Gericht in Luxemburg.
"Das ist eine sehr hohe Hürde", sagt der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Peter A. Gundermann von der Kanzlei TILP. Ein einfaches Versehen schade nicht, stellt der Rechtsexperte für Betroffene von Kartenmissbrauch klar.
Nach EU-Recht müssen Nutzerinnen und Nutzer von Zahlungsdiensten nicht autorisierte oder fehlerhafte Belastungen spätestens nach 13 Monaten anzeigen. Der EuGH sagte in seinem Urteil, dass das aber nichts daran ändere, dass Betroffene sofort handeln müssten, sobald sie von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang wissen.
Der Entscheidung liegt ein Fall in Frankreich zugrunde. Von dem Konto eines Kunden des französischen Fintechs Veracash seien über eineinhalb Monate täglich Abhebungen vorgenommen, die er nicht autorisiert habe, so die Angaben in der Mitteilung des Gerichts. Kurz davor hatte Veracash dem Kunden demnach eine neue Karte für Abhebungen und Zahlungen zugesandt. Der Kunde behauptete jedoch, die Karte nie erhalten zu haben - und verklagte den Anbieter auf Erstattung und Schadenersatz./vni/DP/he
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.


© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!