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ROUNDUP 3: Worum es bei der Sammelklage gegen Facebook-Mutter Meta geht

Fri Oct 10 17:42:55 CEST 2025

(Neu: Stellungnahme Meta.)

HAMBURG (dpa-AFX) - Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren hat sich heute das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit einer Sammelklage gegen Meta befasst. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.

Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW -Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen - etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Was hat die Verhandlung ergeben?

Nach dem ersten Verhandlungstag ist weiter unklar, ob das Hanseatische Oberlandesgericht überhaupt für die Sammelklage gegen Meta zuständig ist. Der Vorsitzende Richter beendete den Prozesstag vorzeitig.

Der Grund der kurzen Verhandlung war, dass die Anwälte der Verbraucherzentrale kurzfristig neue Anträge ankündigten. Diese seien von der Klageschrift abgewichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Für die Meta-Anwälte und das Gericht habe es keine Zeit zur Vorbereitung gegeben. Ein weiterer Verhandlungstermin solle bekanntgegeben werden.

Um welchen Datendiebstahl geht es?

Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollen laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen gewesen sein. Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.

Welche Folgen hatte die Datenpanne für Meta?

Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann. Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. Im November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen.

Wie viele Bürger beteiligen sich an der Sammelklage?

Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.

Was sagt Meta zu der Sammelklage?

Meta bezeichnete die Klage in einer Stellungnahme als unzulässig. Sie sollte vom Gericht nicht weiterverfolgt werden. Das Unternehmen äußerte Zuversicht, dass das Oberlandesgericht die Argumente von Meta akzeptieren werde. Einzelpersonen sollten sorgfältig die Fakten prüfen, bevor sie sich der Klage anschlössen, hieß es weiter. Das Technologie-Unternehmen wird laut Bekanntmachung in dem Prozess von der Großkanzlei Freshfields vertreten./lkm/DP/men

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