Nachrichten Detail
Fri Feb 28 12:44:42 CET 2025
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eine erste Entscheidung des bayerischen Obersten Landesgerichts dämpft im Wirecard-Skandal die Hoffnungen zehntausender Aktionäre auf Schadenersatz. Im Kapitalanleger-Musterverfahren können demnach keine Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vorgebracht werden, die die Bilanzen des Skandalkonzerns bis zu dessen Kollaps im Sommer 2020 bestätigt hatten. Das verkündete Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt am Freitag. Musterklägeranwalt Peter Mattil nannte die Entscheidung "hundertprozentig falsch" und kündigte Beschwerde beim Bundesgerichtshof an.
Das zivilrechtliche Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht läuft parallel zum Strafprozess, in dem sich Ex-Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 verantworten müssen. Auf Schadenersatz geklagt haben nach Worten der Richterin mittlerweile knapp 8700 Anleger. Weitere 19.000 haben Ansprüche angemeldet, ohne selbst zu klagen.
Ein Kläger für alle
Als Musterkläger hat der 1. Zivilsenat quasi stellvertretend einen hessischen Bankkaufmann ausgewählt, der eine halbe Million Euro mit Wirecard-Papieren verloren hat. Eigentliche Zielscheibe der Kläger ist EY: Das Unternehmen ist solvent, während bei Ex-Vorstandschef Braun und Co. nach allgemeiner Einschätzung nichts mehr zu holen ist.
"Nicht statthaft"
Gerichtspräsidentin Schmidt begründete den "Teilmusterentscheid": In Musterverfahren gebündelt werden können nur Klagen wegen falscher Information des Kapitalmarkts. Gemeint sind damit unter anderem falsche Bilanzen und falsche Pflichtmitteilungen an die Börse. EY hat jedoch nach Argumentation des Senats die falschen Wirecard-Bilanzen inklusive des EY-Bestätigungsvermerks nicht selbst veröffentlicht, sondern die Wirecard-Chefetage. Insofern sind Schadenersatzansprüche gegen EY im Musterverfahren laut Gericht "nicht statthaft".
Musterverfahren gegen Braun läuft weiter
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Wirecard-Aktionäre grundsätzlich nicht gegen EY klagen könnten. Doch Grundlage müsste nach Worten der Richterin die "Verletzung von Prüfpflichten" sein, nicht die falsche Information des Kapitalmarkts. Die Schadenersatzansprüche gegen Braun und andere ehemalige Wirecard-Größen werden in dem Musterverfahren ohne Umweg über den BGH weiter verhandelt. "Es geht weiter", sagte Schmidt./cho/DP/nas
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.


© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!