Nachrichten Detail
Fri Feb 27 16:02:49 CET 2026
BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will eine zunächst zurückgestellte Erhöhung der Apothekenvergütungen angehen. Die Anhebung des Fix-Betrags pro Medikamentenpackung werde kommen, sagte die CDU-Politikerin im Bundestag. Eine Verordnung dafür werde "im Frühjahr" auf den Weg gebracht. Die mitregierende SPD sicherte ebenfalls die Umsetzung des in der Koalition vereinbarten Aufschlags zu. Sie pocht aber auf eine Einbettung in eine nötige finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) begrüßte es, dass die Anhebung nun konkret versprochen werde. Die Apotheken fordern sie seit Jahren und wollen am 23. März mit einem Protesttag Druck dafür machen. Konkret geht es darum, einen lange nicht erhöhten Fix-Bestandteil des Honorars von 8,35 Euro pro Packung auf 9,50 Euro anzuheben. Warken hatte die Umsetzung im vergangenen Jahr aber zunächst auf Eis gelegt - wegen erwarteter Mehrkosten von jährlich einer Milliarde Euro für die Kassen.
SPD will zuerst Kassen-Finanzen stabilisieren
SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis erklärte, seine Fraktion stehe zur Zusage im Koalitionsvertrag. Er betonte zugleich die Verantwortung für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die für 2027 eine Milliarden-Lücke erwarte. "In einer solchen Lage können zusätzliche Ausgaben nicht isoliert betrachtet werden." Eine Erhöhung des Fix-Honorars könne es nur in einer "beitragsstabilen" Ausgestaltung geben. "Erst müssen wir die GKV-Finanzen konsolidieren, dann schaffen wir verlässliche Spielräume."
Die gesetzlichen Kassen warnten vor pauschalen Anhebungen. "Bei der derzeitigen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung wäre es gar nicht darstellbar und nicht zielführend, das Geld der Beitragszahlenden mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land zu verteilen", sagte die stellvertretende Chefin des Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis. Damit die Menschen in der Stadt und auf dem Land auch künftig gleichermaßen gut versorgt seien, brauche es eine differenzierte Vergütung.
Mehr Honorar für Apotheken auf dem Land?
Von einer pauschalen Erhöhung pro Packung würden besonders Apotheken in Ballungsräumen profitieren, die ohnehin wirtschaftlich stark seien, erläuterte Stoff-Ahnis. "Es macht einen großen Unterschied, ob täglich mehrere hundert Menschen in einer Apotheke im Hamburger Hauptbahnhof oder nur ein Bruchteil davon in der Apotheke in der Uckermark ihr Rezept einlösen." In den Blick müssten vor allem strukturschwache Regionen. Daher müsse es möglich sein, den Fix-Bestandteil des Honorars für starke Apotheken auch abzusenken.
Abda-Präsident Thomas Preis betonte dagegen: "Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, dass nur die Apotheken in strukturschwachen Regionen oder Landapotheken vom Apothekensterben betroffen seien." Alle Apotheken in Deutschland müssten dringend wirtschaftlich stabilisiert werden. Etwa im Berliner Bezirk Lichtenberg gebe es nach vielen Schließungen eine bedenklich niedrige Versorgungsquote von 14 Apotheken je 100.000 Bürgerinnen und Bürger - bei 20 Apotheken pro 100.000 Menschen im Bundesschnitt.
Mehr Leistungen in Apotheken geplant
Der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger wies darauf hin, dass der Koalitionsvertrag bereits eine Differenzierung beim Fix-Honorar vorsehe. Es kann demnach für ländliche Apotheken in einem "Korridor bis 11 Euro" liegen.
Warken brachte einen Gesetzentwurf für eine Apothekenreform in den Bundestag ein. Die Pläne zielen darauf, dass in Apotheken künftig mehr Leistungen zu bekommen sein sollen - von Impfungen über Vorsorge-Angebote bis zu mehr Medikamenten auch ohne ärztliches Rezept./sam/DP/nas
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
