Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

ROUNDUP: EU-Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

Thu Jul 09 15:53:14 CEST 2026

STRASSBURG (dpa-AFX) - Unternehmen wie Whatsapp, Microsoft, Google und Co. könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. Nach einer überraschenden Wende in der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle billigte das EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung grundsätzlich eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, verlangte aber Änderungen am Vorschlag. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren weitergehen.

Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei Monaten bereits gegen das Vorhaben gestellt. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte das Thema durch ein unübliches Vorgehen aber wieder zurück auf die Agenda. Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen.

Worum es geht

Damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen. Die ist grundsätzlich nicht neu, war aber im April ausgelaufen, nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte.

Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten.

Wo das Parlament Änderungen will

Experten nennen das Verfahren "Client-Side Scanning". Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Genau das will das EU-Parlament in großen Teilen nicht mittragen und verlangt, dass auch Inhalte, die noch verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben.

Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifizieren - also ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.

Wie es zu der Wende kam

Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer aber bisher nicht zustimmen - Verhandlungen beider Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte. Dass sie daraufhin auslief und den Online-Plattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, manchen Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren "Rückschlag für den Schutz unserer Kinder".

Zuletzt lag der Fokus eigentlich auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsreglung ablösen sollte. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber zu entscheiden.

Scharfe Kritik - auch an Parlamentspräsidentin

Zudem beantragte die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. In der Praxis ist dieser Ablauf durchaus unüblich und sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments.

Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter ihrer deutschen Delegation, Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola sogar als unzulässig kritisiert.

Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab - für einen Stopp hätte es eine absolute Mehrheit unter den aktuell 719 Abgeordneten gebraucht. 276 sprachen sich für eine Ablehnung aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Neben der EVP stimmten mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten im Sinne der Verlängerung.

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) kündigte an, seine Fraktion werde weiter dafür kämpfen, den Schutz vor Kindern vor Online-Missbrauch durchzusetzen. Angesichts der Änderungsvorschläge des Parlaments teilte er mit: "Leider wurde eine wirksame Lösung heute unnötig verzögert."

Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten./tre/DP/jha

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.