Nachrichten Detail
Mon Mar 02 16:01:36 CET 2026
BERLIN (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ist vor dem Berliner Landgericht in eine weitere Runde gegangen. In dem Verfahren wird dem Unternehmen vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine Vorkehrungen dafür getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Das Unternehmen legte dagegen Einspruch ein.
Die Verteidiger beantragten zu Beginn der Verhandlung die Einstellung des Verfahrens. Es sei Verjährung eingetreten, begründeten die Anwälte. Die für Bußgeldsachen zuständige Kammer hat über den Antrag noch nicht entschieden.
Die Datenschutzbehörde hatte wegen eines aus ihrer Sicht festgestellten Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro erlassen. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den Bescheid und stellte das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses ein: Die Behörde hatte keine konkret verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.
Verfahren ging bereits an EuGH
Es folgte ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht, das dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Der entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zum Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürften, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben. Ein Bußgeld dürfe aber nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden, wenn der Verstoß "schuldhaft" begangen wurde.
Das Verfahren wurde an das Landgericht zurückverwiesen. Es muss nun klären, ob Deutsche Wohnen SE gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Die Anwälte des Unternehmens, das seit 2021 zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, sagten, das Unternehmen "verteidigt sich gegen behauptete Verstöße". Es gebe in dem Verfahren zudem viele offene Rechtsfragen, Neuland werde betreten.
Das Gericht stellte die Frage einer möglichen Verständigung in den Raum. Nach vorläufiger Bewertung gehe aus den Akten hervor, dass das Unternehmen im Tatzeitraum Maßnahmen zur Etablierung eines neuen Archivsystems ergriffen und dieses im März 2019 in Betrieb genommen habe. Der Kammer sei nicht bekannt, dass es danach zu weiteren Beanstandungen der Verwaltungsbehörde gekommen sei. Der Datenschutzverordnung sei wohl Genüge getan worden.
Behörde: Persönliche Daten unerlaubt gespeichert
Die Behörde hatte in dem Bußgeldbescheid kritisiert, dass im Archiv des größten privaten Vermieters Berlins teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse unerlaubt gespeichert gewesen seien.
Einer der Verteidiger sagte nun, es gehe um einen "Datenfriedhof, auf den niemand unberechtigt Zugriff hatte". Das Unternehmen habe bereits seit 2009 Daten nach einer bestimmten Methode "verklebt". Für den Prozess sind sechs weitere Tage bis zum 27. März terminiert./fab/DP/nas
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
