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Thu Sep 17 12:50:29 CEST 2026
STRASSBURG (dpa-AFX) - Schlaflosigkeit, Mobbing, Selbstverletzung: Eindringlich beschreibt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, welche Folgen intensive Smartphone- und Social-Media-Nutzung für Kinder haben kann. Sie will den Zugang für sie deshalb einschränken - und Online-Anbieter in die Pflicht nehmen, dies sicherzustellen.
"Die Plattformen sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit zu erregen. Algorithmen lernen aus unserem Verhalten und nutzen dieses aus, um uns zum Klicken, Reagieren und Weiter-Scrollen zu bewegen", sagte von der Leyen in Straßburg. "Das Ziel besteht darin, die Kinder online zu halten und ihre Aufmerksamkeit zu Geld zu machen."
Sie will deshalb einen Wandel: Soziale Netzwerke, bestimmte Spieleplattformen sowie Anbieter von KI für Kinder und Jugendliche sollen erst nachweisen müssen, dass sie sicher für Kinder sind, bevor diese Zugang zu ihnen bekommen.
Darum geht es:
* Wichtig: Für Kinder und Jugendliche ändert sich jetzt nicht sofort etwas. Der Vorschlag der Brüsseler Behörde ist Voraussetzung für eine solche Regelung in der EU. Bevor sich die Regeln ändern, müssen aber das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Bis sie sich einigen, könnten Monate oder Jahre vergehen.
* Verbot für Jüngere: Wenn die Vorschläge der Brüsseler Behörde beschlossen werden, dürfen Jugendliche in der EU künftig einheitlich erst ab 15 Jahren eigene Accounts bei sozialen Netzwerken und Videoplattformdiensten anlegen. Die Plattformen werden verpflichtet, dies sicherzustellen, durch eine funktionierende Altersüberprüfung.
* Überprüfung: Diese Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter aber nicht ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.
* Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer mit der EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.
* Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer Stellungnahme auch eine technische Lücke: "Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet, für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen."
* Jüngere: Kinder unter 13 dürften trotzdem bestimmte
Online-Dienste nutzen, die strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen
- etwa kindgerechte Spiel- und Videoplattformen. Die Konten sollen
aber komplett von den Eltern kontrolliert werden.
* Teenager: Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche künftig nach von der Leyens Vorstellung etwas mehr: Dann sollen sie "Mini-Konten" nutzen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit begrenzten Funktionen und einer Beschränkung auf eine Stunde pro Tag. Ab 15 dürften die Teenager auch eigene Konten anlegen, wenn das Onlineumfeld sicher gestaltet ist.
* Sicher gestaltet: Die Onlinedienste sollen zum Beispiel von vornherein nachweisen müssen, dass sie keine suchtfördernden Algorithmen haben und Funktionen wie endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos deaktiviert sind. Die Online-Angebote sollen Sicherheitsvorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz grundsätzlich "verbaut" haben. Auch Beschränkungen für Bildschirmzeiten oder andere Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zählen dazu. Das ist eine Umkehr der bisherigen Regel: Bislang müssen Eltern bei Problemen belegen, dass die Plattform ihr Kind nicht ausreichend geschützt hat.
* Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden - bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt werden.
* Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste, die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige darstellen.
* KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben. Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden, in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern reagiert hatten.
* Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht
- denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig
machten./wea/DP/stk
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