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Wed May 20 14:40:06 CEST 2026
BERLIN (dpa-AFX) - Sie gilt als entscheidender Baustein der Energiewende
- doch die Bedingungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie in der
deutschen Nord- und Ostsee haben sich verschlechtert. Nun fordert der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) eine Regel für die Rückgabe ersteigerter Windflächen auf See.
Unternehmen, die sich Flächen gesichert haben, hätten signalisiert, "dass fraglich ist, ob sie aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen zu finalen Investitionsentscheidungen kommen können", sagte BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Das ist eine schwere und schwierige Nachricht."
Thimm sprach von einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden, sollte der Ausbau länger ins Stocken geraten. Es gehe um ein Investitionsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich, das verschoben werden würde. Und auch die Leistung, um die es geht, ist erheblich. Thimm stellte die Zahl von rund 16 Gigawatt in den Raum, für die eine vorgeschlagene Regelung für eine mögliche Rückgabe greifen würde. Zum Vergleich: Aktuell seien Offshore-Windkraftanlagen mit insgesamt zehn Gigawatt angeschlossen.
Unternehmen verweist auf verzögerte Netzanschlüsse
Wie viel von den 16 Gigawatt konkret auf der Kippe stehen, sagte Thimm nicht. NDR und "Süddeutsche Zeitung" hatten berichtet, dass Totalenergies und der britische Öl- und Gaskonzern BP gegebenenfalls von Projekten Abstand nehmen. TotalEnergies hat sich nach eigenen Angaben Flächen mit einer geplanten Offshore-Windkraftkapazität von 7,5 Gigawatt in Nord- und Ostsee gesichert. BP kommt nach eigenen Angaben auf mehr als 4 Gigawatt.
TotalEnergies sprach auf Anfrage von "Behauptungen". Im Gegensatz zu diesen arbeite man weiter aktiv an den eigenen Projekten im Bereich Offshore-Wind in Deutschland und habe das Ziel, diese auch zu realisieren. Das Unternehmen erklärte aber auch: "Wie bereits im Juni 2025 mitgeteilt, hat TotalEnergies eine strategische Überprüfung der seit 2023 erhaltenen Konzessionen eingeleitet, wobei insbesondere die Verspätungen bei den Netzanschlüssen berücksichtigt werden, die von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern angekündigt wurden." Man suche nach Lösungen für den Umgang mit den entstandenen Verzögerungen.
Ein Sprecher von Jera Nex BP, einem Gemeinschaftsunternehmen von Jera aus Japan und BP, kommentierte die Berichte nicht näher. Es sei bekannt, dass die Projekte mit Herausforderungen verbunden seien. Man prüfe verschiedene Optionen.
Geopolitische Lage erschwert Ausbau
Thimm sagte, Verzögerungen der Netzanbindungen hätten ihre Ursachen in Lieferkettenengpässen, die wiederum geopolitisch bedingt seien. Die geopolitische Lage habe auch dazu geführt, dass ein Artillerieschussgebiet in der Nordsee ausgewiesen worden sei. Demnach mussten Netzanbindungen umgeplant werden. Zinsen seien infolge der globalen Wirtschaftslage gestiegen, und die Elektrifizierung habe weniger stark an Fahrt aufgenommen als zum Zeitpunkt der Flächenauktionen angenommen.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums regelt das Windenergie-auf-See-Gesetz, dass Zuschläge nicht zurückgegeben werden dürften. Wenn ein Käufer bestimmte Fristen nicht einhalte, müsse die Bundesnetzagentur aber einen Zuschlag widerrufen. Vertragsstrafen sind den Angaben zufolge möglich.
Mit einer Regelung zur Rücknahme von Flächen soll laut BWO verhindert werden, dass diese längere Zeit blockiert sind. Der vorgeschlagenen Regelung zufolge können Unternehmen eine freiwillige Rückgabe erklären. Die Flächen sollen anschließend zügig ab 2027 erneut vergeben werden, gegebenenfalls per Sonderausschreibung.
Änderungen bei der Vergabe gefordert
Von einer "Schadensreduktion" sprach Thimm. Dass es zu diesem Schaden gekommen sei, hänge auch mit der Art zusammen, wie die Flächen vergeben werden. Bislang bewerben sich Entwickler demnach auf Flächen und erst drei bis vier Jahre später träfen sie ihre finale Investitionsentscheidung. In diesem langen Zeitraum steckten Realisierungsrisiken.
Das bisherige Auktionsdesign belohne "den mutigsten und den risikobereitesten Bieter". Stattdessen müsse es um die Wahrscheinlichkeit der Realisierung gehen. Wiederholt habe der BWO ein anderes Auktionsdesign gefordert mit sogenannten Differenzverträgen (Contracts for Difference) zwischen Staat und Projektentwicklern.
Differenzverträge stammen aus der Finanzwelt. Sie sollen gegen schwankende Preise absichern und damit Investitionsrisiken senken. Käufer und Verkäufer vereinbaren einen Preis. Fällt der aktuelle Preis unter den vereinbarten oder übertrifft diesen, muss die Differenz beglichen werden./lkm/chh/DP/nas
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