Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

ROUNDUP/EU-Kommission: Brexit-Zölle für E-Autos sollen ausgesetzt bleiben

Wed Dec 06 12:40:33 CET 2023

BRÜSSEL/LONDON (dpa-AFX) - Gute Nachrichten für die deutsche Autoindustrie: Elektroautos sollen im Handel zwischen der EU und Großbritannien für weitere drei Jahre von Brexit-Zöllen ausgenommen werden. Einen entsprechenden Vorschlag machte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Nun liegt der Ball bei den EU-Staaten, die dem Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit zustimmen müssen. Dafür ist die Zustimmung von mindestens 15 der 27 EU-Staaten nötig. Diese müssen gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Wegen des britischen EU-Austritts sollten eigentlich zum 1. Januar 2024 neue Zollregeln in Kraft treten. Fahrzeuge, deren Wertschöpfung zu weniger als 45 Prozent in der EU oder Großbritannien stattgefunden hat, wären dann mit einem Zoll von 10 Prozent belegt worden. Dies würde Hersteller treffen, die die Wertschöpfungsquote bei E-Autos etwa wegen fehlender Produktionskapazitäten von Akkus nicht erreichen.

Wie die EU-Kommission mitteilte, sind Aspekte wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die Corona-Pandemie nicht vorhersehbar gewesen, als die Einführung der Zölle im Jahr 2020 ausgehandelt worden war. Auch wegen Pandemie und Angriffskrieg habe sich eine europäische Batterieindustrie langsamer entwickelt, als angenommen worden sei. Im Kommissionsvorschlag steht aber auch, dass es keine Möglichkeit geben soll, die Zölle über den 31. Dezember 2026 hinaus auszusetzen.

Britische Autohersteller fürchteten wegen der Zölle ab kommendem Jahr, auf dem wichtigen Exportmarkt EU nicht mehr wettbewerbsfähig zu sein. Auch die deutschen Autobauer wären beim Export nach Großbritannien künftig von Zöllen betroffen, wenn diese nicht weiterhin ausgesetzt werden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bezeichnete die Abgaben bereits als erheblichen Nachteil für europäische Firmen gegenüber ihren asiatischen Wettbewerbern auf dem wichtigen Markt im Vereinigten Königreich.

Entsprechend positiv reagierte Verbandspräsidentin Hildegard Müller am Mittwoch auf die Ankündigung der EU-Kommission: "Diese Entscheidung ist richtig und ein Gewinn für Klima, Industrie und Verbraucher." Der Vorschlag müsse nun schnellstmöglich von den EU-Staaten und dem Vereinigten Königreich umgesetzt werden.

Von der Verlängerung der Ursprungsregeln profitieren sowohl britische Pkw-Hersteller als auch die deutsche Automobilindustrie, wie Marc Lehnfeld von der bundeseigenen Gesellschaft Germany Trade and Invest (GTAI) betonte. Im deutsch-britischen Handel macht der sogenannte Autofaktor - also der Außenhandel mit Pkw, Teilen und Motoren - mit rund 22 Prozent im laufenden Jahr die wichtigste Gütergruppe aus. "Nun kann die britische Automobilindustrie wieder Zuversicht schöpfen", sagte Lehnfeld. "Auch die deutsche Automobilindustrie kann von der Verschiebung profitieren." Deutschland sei das wichtigste Lieferland der Briten bei Vollelektrofahrzeugen und Hybriden./mjm/DP/mis

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.