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Schallschutzprogramm des BER läuft ab

Mon Nov 03 10:38:41 CET 2025

SCHÖNEFELD (dpa-AFX) - Seit mehr als 20 Jahren nimmt der Flughafen Berlin-Brandenburg Anträge für das Schallschutzprogramm für Anwohner entgegen - doch an diesem Dienstag endet die Antragsfrist. Wer sich bis zum 4. November nicht mehr mit einem vollständigen Antrag meldet, hat seine Chance auf finanzielle Unterstützung vertan.

Das Schallschutzprogramm wurde aufgrund des Ausbaus des früheren Flughafens Schönefeld zum heutigen Flughafen Berlin-Brandenburg aufgelegt. Es ist bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau von Sommer 2004 hinterlegt.

Das Schallschutz- und Entschädigungsgebiet erstreckt sich über etwa 40 Kilometer Breite von Ludwigsfelde im Westen bis nach Gosen im Osten. Anspruch auf Schallschutz besteht für rund 26.500 Haushalte.

Flughafen zahlte rund 466 Millionen Euro für Schallschutz

Wie die Flughafengesellschaft mitteilte, wurden bis September dieses Jahres Anträge für rund 22.800 Haushalte eingereicht. 22.161 Anträge sind bearbeitet - das heißt, die Eigentümerinnen und Eigentümer haben die erforderlichen Unterlagen zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen beziehungsweise zum Erhalt einer Entschädigungszahlung erhalten oder es wurde festgestellt, dass kein Schallschutz notwendig ist.

In mehr als 5.200 Haushalten wurde den Angaben zufolge bislang Schallschutz eingebaut oder es wurden individuelle Sonderlösungen gefunden, in 8.100 Haushalten ist die Umsetzung noch offen. Zudem wurde gut 7.700 Haushalten eine Entschädigung zugesagt. "Bisher hat die Flughafengesellschaft rund 466 Millionen Euro für Schallschutzmaßnahmen ausgegeben", teilte eine Sprecherin mit.

Seit Oktober wieder mehr Anträge eingegangen

In den vergangenen beiden Jahren erreichten die Flughafengesellschaft nur noch verhältnismäßig wenige Anträge. "Mit den 15 Anträgen aus dem September gingen seit Anfang des Jahres insgesamt 102 Anträge bei uns ein", teilte die Sprecherin mit. Seit Oktober sei aber ein sehr deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Darunter seien auch unvollständige Anträge, die von der Flughafengesellschaft nicht bearbeitet werden./nif/DP/mis

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