Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

ROUNDUP 3/EU-Analyse: Deutschland muss nicht mehr Migranten aufnehmen

Tue Nov 11 20:08:31 CET 2025

(Aktualisierung: Jahreszahl im ersten Satz eingefügt und Details zu Solidaritätsbeiträgen ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland kann verlangen, dass es unter dem neuen EU-Solidaritätsmechanismus bis mindestens Ende 2026 keine zusätzlichen Migranten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen muss. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner zum sogenannten Solidaritätspool hervor, der Staaten mit hohem Migrationsdruck im Zuge der EU-Asylreform entlasten soll.

Deutschland kann sich demnach darauf berufen, dass es sich bereits um sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären. Auch andere Solidaritätsbeiträge wie Geld- oder Sachleistungen wären demnach von deutscher Seite nicht notwendig. Diese können theoretisch von unterstützungspflichtigen EU-Staaten geleistet werden, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen.

Als Länder, die im kommenden Jahr wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben, stuft die Kommission in ihrer Analyse Griechenland und Zypern sowie Spanien und Italien ein. Griechenland und Zypern stehen demnach wegen unverhältnismäßig vieler Ankünfte im vergangenen Jahr unter Druck, Spanien und Italien aufgrund zahlreicher Seenotrettungen.

"Ausgeprägte Migrationslage" in Ländern wie Österreich

Deutschland wird gemeinsam mit Staaten wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden zu der Gruppe von Ländern gerechnet, die im kommenden Jahr Gefahr laufen könnten, aufgrund hoher Ankunftszahlen oder Belastungen der Aufnahmesysteme unter hohen Migrationsdruck zu kommen. Sie müssen Solidarität leisten, wenn sie sich nicht wie Deutschland die Bearbeitung von Asylanträgen anrechnen lassen können, für die sich eigentlich nicht zuständig wären.

Österreich, Polen, Bulgarien, Tschechien, Estland und Kroatien befinden sich nach Einschätzung der Kommission in einer "ausgeprägten Migrationslage". Dies bedeutet, dass sie aufgrund der kumulierten Belastungen der vergangenen fünf Jahre beantragen können, von Solidaritätspflichten ganz oder teilweise befreit zu werden.

Zu den EU-Staaten, die nach den neuen Regeln wahrscheinlich Migranten aus anderen Ländern aufnehmen oder andere Solidaritätsbeiträge leisten müssen, zählen Länder wie Schweden, Portugal, Ungarn, Rumänien und Luxemburg. Die neuen EU-Regeln sehen vor, dass jährlich mindestens 30.000 Übernahmen erfolgen sollen beziehungsweise Finanzbeiträge in Höhe von 600 Millionen Euro geleistet werden müssen. In kommenden Jahr dürften es allerdings weniger werden, da der Solidaritätsmechanismus erst Mitte 2026 in Kraft tritt.

EU-Innenkommissar sieht bereits Erfolge von neuer Migrationspolitik

EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte zu den Ergebnissen der Analyse, es sei offensichtlich, dass Deutschland schon vor dem Inkrafttreten des neuen Asylpakts einen großen Teil dieser Solidarität getragen habe. Die Bundesrepublik werde daher erheblich von der Reform des Asyl- und Migrationssystems profitieren - insbesondere durch die neuen Aufgaben der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen.

Dazu gehörten die Registrierung von Neuankommenden, die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und das neue Grenzverfahren. Letzteres sieht vor, dass bestimmte Migranten künftig nach einem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen könnten.

Grundsätzlich betonte Brunner, dass die strengere Asylpolitik bereits heute Wirkung zeige. "Die illegale Migration ist im vergangenen Jahr um 35 Prozent zurückgegangen", sagte er.

Der nun erstmals vorgelegte Bericht gilt als ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), die auch einen Solidaritätsmechanismus zur Entlastung von besonders von Migration betroffenen Mitgliedstaaten enthält. Für ihn berücksichtigte die EU-Kommission verschiedenste Kennzahlen - etwa, wie viele illegale Grenzübertritte, Bootsrettungen oder Asylanträge ein Land registriert sowie die wirtschaftliche Leistungskraft und Bevölkerungszahl eines Landes.

Daten werden vorerst unter Verschluss gehalten

Besonders belasteten Ländern steht nach dem neuen Asylsystem die Solidarität anderer Mitgliedsstaaten zu, indem diese entweder Migranten aufnehmen oder einen finanziellen Beitrag leisten. Solidarität kann demnach aber auch geleistet werden, indem EU-Staaten Projekte gegen illegale Migration in Drittstaaten fördern oder Material zur Verfügung stellen.

Das Ziel des Ausgleichs: Flüchtlinge sollen in dem Land bleiben, in dem sie ankommen und nicht etwa nach Deutschland weiter fliehen. Staaten wie Griechenland oder Italien sollen zudem an den Außengrenzen beschleunigte Asylverfahren abwickeln. Dafür sollen die EU-Länder, in denen die meisten Migranten ankommen, dann entlastet werden. Für diesen Solidaritätsmechanismus bildet der Bericht der EU-Kommission die entscheidende Grundlage.

Über die Vorschläge der EU-Kommission für den sogenannten Solidaritätspool müssen nun die Mitgliedstaaten verhandeln. Sie haben dafür auch detaillierte Zahlen bekommen, die von der EU-Kommission allerdings entsprechend der Verordnung über das Asyl- und Migrationsmanagement vorerst nicht öffentlich gemacht werden. Umgesetzt werden soll das neue Migrations- und Asylpaket ab Mitte kommenden Jahres./aha/DP/he

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.