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Baltenstaaten erklären Austritt aus Antipersonenminenvertrag

Sun Jun 29 15:09:06 CEST 2025

TALLINN/RIGA/VILNIUS (dpa-AFX) - Die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen haben die Vereinten Nationen über ihren Austritt aus der Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen informiert. Die drei an Russland grenzenden EU- und Nato-Staaten reichten dazu eine entsprechende formelle Erklärung ein, die sechs Monate nach dessen Eingang in Kraft treten soll. Dies teilten die Außenministerien in Tallinn, Riga und Vilnius mit.

Das Ottawa-Übereinkommen sieht ein umfassendes Verbot von Einsatz, Lagerung, Herstellung und Weitergabe aller Arten von Personenminen vor, die als besonders grausame Waffen gelten. Der Vertrag wurde 1997 abgeschlossen und seitdem von mehr als 160 Ländern - darunter Deutschland - unterzeichnet. Russland hat sich - wie auch die USA und China - der Konvention nicht angeschlossen.

Verteidigung gegen Russland

Der Rückzug aus dem Ottawa-Übereinkommen war in Estland, Lettland und Litauen zuvor jeweils von der Regierung beschlossen und dem Parlament gebilligt worden. Damit folgten die drei Länder einer gemeinsamen Empfehlung der Verteidigungsminister der baltischen Staaten und Polens. Auch Finnland schloss sich später dem Vorhaben an.

Der Austritt ist eine Reaktion auf die wahrgenommene Bedrohung durch Russland und dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der in den baltischen Staaten den als direkte Gefahr für die nationale Sicherheit gesehen wird. Mit dem Schritt sollen die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten gestärkt und dem Militär mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit gegeben werden.

Kritik an Rückzug aus Abkommen

Humanitäre Hilfsorganisationen und zahlreiche Nobelpreisträger kritisierten die Entscheidung und riefen unter anderem auch die Bundesregierung dazu auf, sich für die Ottawa-Konvention einzusetzen. UN-Generalsekretär António Guterres zeigte sich ebenfalls besorgt. Die baltischen Staaten dagegen betonen, dass sie auch nach dem Rückzug aus dem Abkommen die Grundsätze und Normen des humanitären Völkerrechts und zum Schutz der Zivilbevölkerung einhalten werden./awe/DP/he

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