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Tue Apr 07 11:08:26 CEST 2026
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BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet, dass das Schwarzfahren nicht mehr als Straftat behandelt wird. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte Hubig die derzeit geltende Praxis infrage: "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?"
Modernisierung des Strafrechts geplant
Die Ministerin verwies darauf, dass diese Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU gibt es zu einer Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket keine explizite Vereinbarung. Dort heißt es nur allgemein, man wolle das Strafgesetzbuch weiterentwickeln und auch prüfen, "welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können".
Anwaltverein übt Kritik an geltender Praxis
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat - und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
Neben Hubig drängt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagte Swen Walentowski vom DAV der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Gewerkschaft der Polizei sieht Entkriminalisierung kritisch
Aus der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt es Kritik an einer möglichen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der "Rheinischen Post": "Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt." Man laufe Gefahr, "dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht".
Eine Straftat sollte aus Roßkopfs Sicht nicht aufgrund einer Überbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden. "Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen", sagte der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei. Oftmals handele es sich dabei auch nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich.
Wie wahrscheinlich ist eine Reform?
Dass aus Sicht von Hubig viel dafür spricht, das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herunterzustufen, heißt nicht, dass eine entsprechende Reform schon auf dem Weg wäre. Andere Projekte, wie etwa ein besserer Schutz von Frauen vor Gewalt, stehen in ihrem Haus aktuell stärker im Fokus -zumal der Koalitionspartner abwinkt. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagt, das Thema sei bei den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen worden. Am Ende habe man sich gegen eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens entschieden. Für ihn stehe daher fest: "Als Union werden wir das nicht mitmachen, weil es am Ende nur dazu führt, dass die Fahrpreise für die ehrlichen Kunden teurer werden."/mjm/DP/nas
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