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Wed Apr 29 10:16:19 CEST 2026
(In einer früheren Version des Artikels hieß es, auf Praxen, Kliniken und Hersteller sollten 59 Prozent des Praxen, Kliniken und Hersteller sollten 59 Prozent des Entlastungsvolumens entfallen. Im Entwurf genannt werden 69 Prozent.)
BERLIN (dpa-AFX) - Patientinnen und Patienten müssen sich auf höhere Zuzahlungen und einige Abstriche einstellen, um Anhebungen der Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr zu verhindern. Das Kabinett soll heute Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg bringen, die dazu auch Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmaherstellern vorsehen. Nach letzten Änderungen soll der "Puffer" gegen höhere Beiträge kleiner ausfallen als zuerst geplant. Die Kassen protestieren gegen Kürzungen von Steuermitteln.
Warken verteidigte die Pläne gegen Kritik. "Wir meinen, ein sehr ausgewogenes Paket vorgelegt zu haben", sagte sie im "heute journal" des ZDF. An Einsparungen sollten sich mit Klinken, Ärzten, Pharmabranche und Versicherten alle beteiligen. Wenn das Milliardenloch bei den gesetzlichen Kassen nicht geschlossen werde, "dann haben alle höhere Belastungen".
Von der Opposition kommt scharfe Kritik. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa: "Das ist keine Beitragssatzstabilisierung, das ist Beitragssatzeskalation mit Ansage." Die Regierung entziehe den Kassen mehr Mittel, als sie ihnen zusätzlich verschaffe und wähle den Weg der geringsten eigenen Verantwortung. Versicherte, Betriebe und Beschäftigte zahlten - und die Versorgungsqualität in Praxen und Kliniken gerate absehbar unter Druck.
Das Ministerium betont in einem überarbeiteten Entwurf, zukünftig sei ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel zwingend erforderlich. Die in den letzten fünf bis sieben Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens würden auf ein Maß begrenzt, das den Lohnzuwächsen der Gesamtwirtschaft entspreche. Kernpunkte im Überblick:
Die Einsparungen
Warken will die Kassen mit dem "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" nun im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Das ist mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Zunächst waren aber noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. Und der kleinere Puffer würde sich dann auch in den Folgejahren bemerkbar machen: War ursprünglich angepeilt, die Lücken bis 2030 schließen zu können, würde dies nun 2029 und 2030 absehbar nicht mehr erreicht.
Die Sparbeiträge
Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,3 Milliarden Euro oder rund 69 Prozent aus Vergütungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patienten sollen 2,5 Milliarden Euro oder 15 Prozent beisteuern - zuvor waren 3,8 Milliarden Euro oder 19 Prozent vorgesehen. Die Arbeitgeber sollen 3,1 Milliarden Euro oder 19 Prozent der Sparsumme tragen, die Kassenmitglieder 1,2 Milliarden Euro oder 7 Prozent. Der Bund würde 2027 unter dem Strich keine Entlastung leisten, sondern 1,8 Milliarden Euro für sich sichern. Ab 2030 soll von Bundesseite dann eine leichte Entlastung eintreten.
Was für Versicherte in Sicht kommt
- Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro sollen auf 7,50 und 15 Euro angehoben und dann auch jährlich angepasst werden - etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke.
- Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten zu bekommen sein. Die bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll überprüft werden.
- Um Gutverdiener stärker heranzuziehen, soll die
Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
- Die kostenlose Mitversicherung soll beschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Gatten 2,5 Prozent als Zuschlag zahlen, zunächst waren 3,5 Prozent geplant.
- Eine zunächst vorgesehene pauschale Senkung des Krankengelds, das man nach mehrwöchiger Krankheit bekommen kann, soll jetzt doch nicht kommen.
- Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen erst eine zweite Meinung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin eingeholt werden müssen - etwa bei künstlichen Kniegelenken.
- Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten - in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit.
Weitere Bausteine
Bei Ärztinnen und Ärzten sowie bei den Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Praxen sollen für bestimmte Leistungen Zahlungen außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden - etwa für das erste Laden von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakten. Auf Pharmahersteller soll zukommen, dass Medikamente verstärkt mit Rabattverträgen gehandelt werden. Auch bei Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden. Bei den Kassen sollen unter anderem Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.
Kommen soll 2028 dann auch eine Zuckerabgabe für gesüßte Getränke wie Limonaden und Colas - über ein separates Gesetz. Die Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro im Jahr sollen den gesetzlichen Kassen zukommen. Ärzte und Verbraucherschützer fordern seit langem einen Aufschlag als Anreiz, um zu weniger Übergewicht und Diabetes beizutragen. Die Unionsfraktion meldete noch Vorbehalte an. "Das wird bei uns eine große Diskussion geben, das geht nicht einfach durch", sagte Haushaltsexperte Christian Haase (CDU) der "Bild"./sam/DP/zb
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