Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

ROUNDUP 2: Grönland, Dänemark und USA unterzeichnen Abkommen

Tue Sep 22 19:06:45 CEST 2026

(Neu: Merz)

NEW YORK (dpa-AFX) - Im Streit um Grönland haben die USA, Dänemark und die Arktisinsel ein Abkommen geschlossen. US-Präsident Donald Trump, die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und der grönländische Regierungschef Jens-Frederik Nielsen unterzeichneten am Rande der UN-Generalversammlung in New York eine Vereinbarung, in der es um Sicherheitsinteressen geht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begrüßte die Einigung.

Die drei Parteien hatten vor wenigen Tagen überraschend einen Durchbruch im Streit um die Insel verkündet. Trump zufolge sichern sich die USA mit der Vereinbarung etwa weitreichende Befugnisse zur Verteidigung der Arktisinsel, die zwar weitgehend autonom ist, aber zum dänischen Hoheitsgebiet gehört. Die dänische und grönländische Seite hatten die Darstellungen Trumps in dieser Form zunächst nicht bestätigt.

Die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen hatte erklärt, Details erst nach der Unterzeichnung preiszugeben. Sie selbst und Nielsen würden jedoch kein Abkommen unterzeichnen, "wenn es nicht gut für Grönland wäre". Frederiksen bezeichnete den Deal kurz vor der Unterzeichnung als "Meilenstein", der nicht nur gut für die drei Parteien, sondern auch für die Nato und Europa sei. Nielsen sprach von einer "win win win"-Situation und einem historischen Abkommen. Die Vereinbarung führe das bereits seit 1951 existierende Verteidigungs-Abkommen mit den USA weiter.

Trump sprach von einer "fantastischen langfristigen Beziehung".

Trump will Grönland gegen China und Russland abschirmen

Wie Trump zuvor bei seiner Rede bei der UN-Generalversammlung in New York sagte, dürften Gegner der USA keine Basis in Grönland errichten, keine militärische Präsenz dort haben und keine "sensiblen Investitionen" tätigen - es sei denn, die USA genehmigen es. Außerdem würden sofort Vorbereitungen für den Aufbau einer großen Militärpräsenz auf der Insel aufgenommen. Konkret sollten zwei große neue Militärbasen entstehen.

Der US-Präsident hatte in der Vergangenheit mehrfach mit der Annexion Grönlands gedroht und damit nicht nur den Nato-Partner Dänemark brüskiert, sondern auch Zweifel an der Geschlossenheit der Militärallianz geweckt. Auch versuchte er, mit der Androhung von Strafzöllen einen Verkauf an die USA zu erzwingen. Trump begründete sein Vorgehen mit Sicherheitsinteressen der USA und damit, dass Feinde der Vereinigten Staaten wie China und Russland die Insel unter ihre Kontrolle bringen wollten - und Dänemark dem nichts entgegenzusetzen habe.

USA sehen Grönland in strategisch wichtiger Position

Durch ein Abkommen aus dem Jahr 1951 haben die USA ohnehin schon recht großen militärischen Spielraum auf der Eisinsel. Aktuell unterhält das US-Militär dort aber nur noch eine Militärbasis, die für Raketenabwehr und Radarüberwachung wichtige Pituffik Space Base im Nordwesten Grönlands. Sie soll den US-Streitkräften ihre Überlegenheit im Weltraum sichern. Trump sprach mehrfach davon, ein Raketenabwehrsystem namens "Golden Dome" auf der Insel zu errichten. Grönland könnte beim Angriff eines Feindes wie Russland direkt in der Flugbahn möglicher Raketen liegen.

Für die Nato ist der Grönland-Konflikt ein höchst brisantes Thema. Einerseits muss das Bündnis um seine Glaubwürdigkeit fürchten, wenn ein führendes Mitglied damit droht, sich Gebiete eines anderen Nato-Staates einzuverleiben. Andererseits wäre es fatal für die Nato gewesen, wenn die USA im Streit darüber aus dem Bündnis ausgetreten wären.

Kanzler Merz wertete die Einigung als gute Nachricht. "Es stärkt unsere transatlantische Partnerschaft in der Nato und trägt zur Sicherheit im hohen Norden bei", erklärte Merz in Berlin. Er versicherte: "Unsere Partner können auch in Zukunft auf die Unterstützung Deutschlands zählen, wenn es darum geht, gemeinsam diese Ziele zu verfolgen."/jcf/DP/mis

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.