Nachrichten Detail
Fri Oct 24 14:29:25 CEST 2025
MAINZ (dpa-AFX) - Die Länder-Regierungschefs fordern eine Aufweichung des auf EU-Ebene geplanten Verbots neuer Verbrennermotoren nach 2035.
"Ein starres Verbot der Verbrennertechnologie ab dem Jahr 2035 ohne Rücksicht auf seine tatsächliche Umsetzbarkeit würde nicht nur industrielle Kernkompetenzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandortes Deutschland gefährden, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Elektromobilität insgesamt", heißt es in einem Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz.
Schweitzer: "Zukunft ist elektrisch"
"Die Zukunft ist elektrisch und da gibt es auch kein Deuteln", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Der SPD-Politiker ist Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz. Um die Industrie in Deutschland und ganz Europa zu schützen, brauche es aber bei der angestrebten Klimaneutralität einen Übergang über 2035 hinaus.
"Ich bin sehr erleichtert, dass wir nicht erst so gegen die Wand fahren mussten, dass gar nichts mehr geht, sondern dass jetzt die Stunde der Wahrheit und der Erkenntnis da ist", betonte Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU). Es sei unmöglich, bis zum Jahr 2035 alles voll elektrisch zu haben. "Und keiner, der heute ein Verbrennerauto fährt, muss Angst haben, dass er es im Jahr 2035 abstellen muss." Zudem bekämen all jene, die mit der Verbrenner-Technologie arbeiteten, auch für die nächsten Jahre eine Perspektive.
Söder: Einigung der Länder muss Blaupause für Bund sein
"Das Aus vom Verbrenner-Aus ist eingeleitet", gab sich auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) optimistisch. "Jeder findet Elektro gut, aber es geht nicht anders: Wir brauchen auch für den Übergang weiterhin Verbrenner und deswegen auch die Zulassung für weitere Verbrenner nach 2035." Ansonsten werde Deutschland ökonomisch schweren Schaden erleiden. "Das muss jetzt auch die Blaupause sein für eine Einigung in der Koalition in Berlin und für die Position der Bundesregierung in Europa." Die Klimaziele in Europa seien bis 2035 nicht erreichbar und gefährdeten den Wohlstand. "Es braucht eine neue Balance zwischen Klimaschutz und industriellem Wohlstand."
EU-Regelung sieht Verbot für neue Verbrenner ab 2035 vor
Die derzeitigen Regeln sehen vor, dass ab 2035 in der EU nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen - faktisch ein Aus für Verbrenner-Autos. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich bisher noch nicht auf eine gemeinsame Linie verständigt, ob sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Lockerungen beim geplanten Verbrenner-Aus einsetzen soll.
Die Ministerpräsidenten bezeichnen die Elektromobilität beim Auto in ihrem Beschlusspapier als zentrale Zukunftstechnologie. "Gleichzeitig halten sie alternative klimafreundliche Antriebskonzepte, klimafreundliche Kraftstoffe und ergänzende Übergangstechnologien wie hocheffiziente Verbrenner, Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender für erforderlich, um Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland zu sichern und ein Erreichen der Klimaziele ohne Bruch in der Industrie zu gewährleisten", heißt es dort weiter. Die Bundesregierung solle sich daher auf europäischer Ebene "für eine dynamische, indikatorbasierte, flexible und verlässliche Auslegung der Flottengrenzwerte auch über 2035 hinaus" einsetzen.
Ruf nach klimafreundlichen Kraftstoffen
Zudem soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Länder dafür einsetzen, "die Zukunft des Verbrennungsmotors durch regulatorische Maßnahmen in Bezug auf klimafreundliche und CO2-arme Kraftstoffe wie auch Wasserstoff langfristig auf europäischer und nationaler Ebene zu sichern". Der zusätzliche CO2-Ausstoß dieser Fahrzeuge könne "durch entsprechende Erhöhung der Beimischquoten an CO2-armem Kraftstoff ausgeglichen werden. Zudem muss zügig ein realistischer Rahmen für Verbrenner mit klimafreundlichen Kraftstoffen von der EU-Kommission gesetzt werden."/ctt/had/DP/nas
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
