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Mon Jan 27 06:40:21 CET 2025
WELLINGTON (dpa-AFX) - Gute Nachrichten für digitale Nomaden: Neuseeland erlaubt Touristen ab sofort, während ihres Aufenthaltes zu arbeiten - vorausgesetzt, der Arbeitgeber sitzt in einem anderen Land und zahlt dort das Gehalt. "Das ist ein brandneuer Markt für Touristen, den Neuseeland erschließen kann", sagte Bildungs- und Migrationsministerin Erica Stanford. "Wir möchten, dass die Menschen unser Land als den idealen Ort fürs Reisen und für die Arbeit sehen."
Interessierte müssen dafür kein besonderes Visum beantragen. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger können sich wie gehabt 90 Tage visumfrei in dem Pazifikstaat aufhalten, dort aber nun weiter ihren Job machen. Die Regierung hofft, dass Besucher wegen der Neuregelung künftig länger im Land bleiben, als bei einem normalen Urlaub. Wer länger als drei Monate bleiben wolle, müsse aber möglicherweise Steuern in Neuseeland zahlen, hieß es.
Was kostet die Einreise?
Tourismus sei einer der wichtigsten Wirtschaftspfeiler Neuseelands, sagte die Ministerin für wirtschaftliche Entwicklung, Nicola Willis. Er generiere Einnahmen von fast elf Milliarden Neuseeland-Dollar (5,9 Milliarden Euro), fast 200.000 der 5,2 Millionen Inselbewohner arbeiteten in dem Sektor. Als Reiseziel werde das Land jetzt noch attraktiver.
Das Visum ist kostenfrei, jedoch müssen Reisende auch weiterhin im Vorfeld eine elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA) einholen. Sie kostet 23 Neuseeland-Dollar (12,50 Euro), wenn online bezahlt wird. Wer sie per App beantragt, bezahlt nur 17 Neuseeland-Dollar (9,20 Euro). Zudem wird vor der Einreise eine Touristengebühr in Höhe von 100 Neuseeland-Dollar (54 Euro) fällig. Die "International Visitor Conservation and Tourism Levy" (IVL) wird ebenfalls online bezahlt.
Neuseeland besteht aus zwei Hauptinseln und ist für viele Menschen auf der Welt ein Traumziel. Neben unberührter Natur, gewaltigen Gletschern, Fjorden und Vulkanen lockt das Land mit attraktiven Städten wie Auckland und herrlichen Stränden./rjl/cfn/DP/zb
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