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EQS-News: Urteil des Berufungsgerichts im Rechtsstreit mit XP Power (deutsch)

Fri Jul 17 06:30:20 CEST 2026
    Urteil des Berufungsgerichts im Rechtsstreit mit XP Power

^ Comet Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache Urteil des Berufungsgerichts im Rechtsstreit mit XP Power

17.07.2026 / 06:30 CET/CEST

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Das Berufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco (CA) hat ein Urteil in der Rechtssache Comet Technologies USA, Inc. et al. v. XP Power, LLC gefällt, in der XP Power gegen die Feststellung der Geschworenen Berufung eingelegt hatte, dass das Unternehmen Geschäftsgeheimnisse von Comet missbraucht habe, um seine nächste Generation von Hochfrequenz-Leistungsprodukten zu entwickeln. Das Urteil bezieht sich auf die Klage wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien, in der die Geschworenen im Jahr 2022 zugunsten von Comet entschieden hatten. Die einstweilige Verfügung untersagte es XP Power, Produkte auf der Grundlage der unrechtmässig entwendeten Geschäftsgeheimnisse von Comet zu entwickeln, zu vermarkten oder zu verkaufen, und sprach Comet Schadenersatz zu.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts für ein neues Verfahren beruht auf einer Frage zur Beweislast, die dem Geschworenengericht vom Bezirksgericht vorgelegt wurde. Die Entscheidung zweifelt weder die Gültigkeit der Beweise von Comet noch die Berechtigung ihrer Ansprüche an.

Comet zeigt sich zwar enttäuscht über den Ausgang der gerichtlichen Entscheidung, stellt jedoch fest, dass das Gericht weder die Bedeutung oder Gültigkeit der Geschäftsgeheimnisse von Comet noch die Schwere der Veruntreuung durch XP Power in Frage gestellt hat. Comet ist zudem erfreut darüber, dass das Gericht die Argumente von XP Power zurückgewiesen hat, wonach bestimmte Beweismittel im Verfahren nicht zugelassen worden seien.

Es wird nicht erwartet, dass die Rückweisung wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, die Finanzlage oder das Engagement von Comet gegenüber Kunden und Partnern haben wird. Comet wird den Geschäftsbetrieb während des laufenden Rechtsstreits wie gewohnt fortsetzen.

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Kontakt Dr. Ulrich Steiner VP Communications, Investor Relations & Sustainability T +41 31 744 99 95 [1]ulrich.steiner@comet.ch 1. mailto:ulrich.steiner@comet.ch

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