Nachrichten Detail
Sun Oct 27 15:09:36 CET 2024
EISENHÜTTENSTADT (dpa-AFX) - Nach der Festnahme eines Mannes wegen mutmaßlicher Anschlagspläne gegen die israelische Botschaft in Berlin dringt der Chef der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg, Olaf Jansen, auf ein stärkeres und koordiniertes Bemühen um Rückführungsabkommen mit Ländern wie Libyen. Der Bund mache zu wenig, um beispielsweise mit Syrien, Afghanistan und auch Libyen Rückführungsabkommen zu vereinbaren, kritisierte Jansen.
Es gebe es aus seiner Sicht keine gute Zusammenarbeit der drei zuständigen Bundesministerien. Es müsse ein koordiniertes Vorgehen von Außen- und Innenministerium sowie dem Ministerium für Entwicklung geben.
Mutmaßlicher IS-Anhänger aus Libyen festgenommen
Vor etwa einer Woche war in Bernau bei Berlin ein mutmaßlicher Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festgenommen worden, der nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll. Er ist in Untersuchungshaft. Der Libyer ist nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums vollziehbar ausreisepflichtig.
Eine Diskussion über mögliche Versäumnisse von Brandenburger Behörden mit Blick auf den Aufenthaltsstatus des Mannes hält Jansen für fehlgeleitet. Das Innenministerium hatte dem Landkreis Barnim vorgeworfen, dem ZABH erst nach langer Zeit gemeldet zu haben, dass der Mann ausreisepflichtig sei.
Jansen: Keine Kritik an Landkreis
"Ich kritisiere den Landkreis ausdrücklich nicht", sagte Jansen. Der Kreis habe damals unter den gegebenen Umständen und unter einer nachvollziehbaren Priorisierung verständlich gehandelt und zunächst ein Augenmerk auf andere "schwierigere Fälle" gelegt. Der Mann sei damals vollkommen unauffällig gewesen. Zudem seien die Möglichkeiten, nach Libyen abzuschieben, sehr begrenzt.
Vielmehr sehe er den Bund nun am Zug. Es müsse zumindest für Straftäter und Gefährder die Möglichkeit der Rückführung geben, so Jansen. Der Bund müsse sich auch mit unliebsamen Regierungen auseinandersetzen und es schaffen, mit ihnen stabile Abkommen zu schließen. Andere europäische Länder wie Frankreich, die Schweiz und einige skandinavische Länder hätten das auch geschafft.
Abschiebungen nach Libyen kaum möglich
Für Libyen gilt bundesweit kein genereller Abschiebestopp. Abschiebungen gelten allerdings als schwierig, weil es in dem nordafrikanischen Land nur teilweise funktionierende staatliche Strukturen gibt. Seit Jahren wurde aus Deutschland niemand nach Libyen abgeschoben./wpi/DP/he
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!