Nachrichten Detail
Sat Aug 23 12:40:27 CEST 2025
NEW YORK/WASHINGTON (dpa-AFX) - Das US-Justizministerium hat Protokolle und Aufzeichnungen von Verhören mit Ghislaine Maxwell, der Ex-Partnerin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, veröffentlicht. Die mehrere 100 Seiten umfassenden Dokumente dokumentieren Gespräche mit ihr unter der Leitung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Todd Blanche von Ende Juli. Demnach gibt es keine Liste von Epsteins Klienten - ein zentraler Punkt, der immer wieder in Verschwörungstheorien aufgegriffen wurde.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Maxwell Ende Juli nochmals zu der Affäre um Epstein befragt und damals angekündigt, das Justizministerium werde zu gegebener Zeit weitere Informationen zu den Erkenntnissen verkünden. Maxwell war 2022 in New York zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen gespielt. Seither sitzt sie im Gefängnis.
Maxwell: Clinton war nie auf Epsteins Karibikinsel
Über Ex-US-Präsident Bill Clinton sagte Maxwell laut Protokoll, dass dieser nie auf einer Karibikinsel von Epstein gewesen sei. Trump hatte zuletzt immer wieder behauptet, dass Clinton gleich mehrfach auf der Insel gewesen sein soll. Epstein besaß eine Privatinsel namens Little St. James, die auch ein Tatort gewesen sein soll. Er hatte über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht. 2019 beging der verurteilte Sexualverbrecher mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle offiziellen Angaben zufolge Suizid.
In Teilen der US-Gesellschaft sorgte Epsteins Tod für wilde Spekulationen, weil er beste Kontakte in die amerikanische High Society hatte. Prominente und Milliardäre gingen bei ihm ein und aus
- auch US-Präsident Trump verbrachte Zeit mit Epstein. Über diesen
sagte Maxwell laut den am Freitag veröffentlichten Protokollen, dass er sich nie "in irgendeiner Weise gegenüber jemandem unangemessen" verhalten habe.
Trump hält Wahlversprechen nicht ein
Im Wahlkampf hatte Trump versprochen, die Epstein-Akten vollständig zu öffnen. Weil er dies bislang nicht getan tat, wuchs der Druck auf ihn - auch aus dem eigenen Lager. Mit der Veröffentlichung der Verhör-Protokolle scheint die US-Regierung nun zu versuchen, den Druck abzubauen - damit ist das eigentliche Wahlversprechen Trump aber noch lange nicht erfüllt. Er wollte sämtliche Ermittlungsdokumente offenlegen, das ist bis heute nicht geschehen.
Trump unter Druck - Vorwurf des Ablenkungsmanövers
Zuletzt hatte die US-Regierung mehrere Initiativen für angeblich mehr Transparenz gestartet. So sollten unter anderem ausgewählte Gerichtsunterlagen in Verbindung mit Epstein freigegeben werden. Mehrere Bundesrichter kassierten aber die Anträge. Bei den Dokumenten ging es lediglich um jene, die sogenannten Grand Jurys vorgelegt wurden.
Diese Gremien entscheiden, ob in einem bestimmten Fall Anklage erhoben wird. In der Regel sehen und hören die Geschworenen nur Aussagen und Beweise, die für eine Anklage der beschuldigten Person - in diesem Fall Epstein selbst - notwendig sind, nicht jedoch Informationen zur möglichen Beteiligung weiterer Personen. Viele Beobachter werteten Trumps Vorstoß als Ablenkungsmanöver./ngu/DP/mis
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.


© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!