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Sanofi macht Zusagen in EU-Kartellverfahren zu Impfstoff

Wed Jul 08 13:07:10 CEST 2026

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der französische Pharmakonzern Sanofi hat Veränderungen in seiner Kommunikation vorgeschlagen, um europäischen Wettbewerbsbedenken zu begegnen. Das teilt die EU-Kommission mit und fordert alle Interessierten auf, ihre Stellungnahmen bis zum 21. August einzureichen. Dabei geht es in der Regel um Unternehmen oder Organisationen mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen. Die Behörde muss ihnen dazu Gelegenheit geben, bevor sie entscheidet, ob Sanofis Zusagen verpflichtend werden.

Die Brüsseler Behörde prüft derzeit, ob Sanofi seit 2024 den eigenen Grippeimpfstoff "Efluelda" in Deutschland und Frankreich mit falschen oder irreführenden Behauptungen als der Konkurrenz "Fluad" überlegen dargestellt und dabei seine Marktmacht ausgenutzt hat. Damit könnte das Unternehmen gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben. Sanofi wies die Vorwürfe im Juni zurück.

Stiko empfahl beide Impfstoffe

Das Unternehmen schlägt nach Angaben der EU-Kommission unter anderem vor, auf seiner deutschen Webseite zwei Jahre lang eine Erklärung zu veröffentlichen. Darin werde klargestellt, dass die deutsche Ständige Impfkommission (Stiko) beide Impfstoffe für ältere Menschen gleichermaßen empfohlen habe. Außerdem wolle Sanofi den Hinweis auf die aktuelle Stiko-Empfehlung vier Jahre lang in deutsche Werbematerialien aufnehmen. Sanofi würde zudem gegenüber medizinischen Fachkräften die geltenden nationalen Impfempfehlungen nicht in Frage stellen, kritisieren oder ihnen widersprechen.

Sanofi reagiert mit den Verpflichtungsvorschlägen auf vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission aus dem Juni. Die Behörde kann das Unternehmen mit Hauptsitz in Paris rechtlich dazu verpflichten, sie einzuhalten. Damit wäre keine Entscheidung verbunden, ob ein Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften vorliegt.

Ein Verstoß könnte kosten

Falls Sanofi verbindliche Verpflichtungszusagen nicht einhalten würde, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung. Die Kommission hatte wegen des Verdachts im vergangenen September Räumlichkeiten des Konzerns in Deutschland und Frankreich durchsucht./wea/DP/jha

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