Nachrichten Detail
Thu Oct 29 15:42:35 CET 2026
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission bremst Österreich und andere EU-Staaten bei der Einführung länderspezifischer Social-Media-Verbote für Kinder aus. Nationale Gesetzesentwürfe, die sich mit der auf europäischer Ebene geplanten Altersgrenze für soziale Medien überschneiden, sollen zunächst um ein Jahr aufgeschoben werden, wie ein Sprecher der Brüsseler Behörde sagte. Bis dahin gilt demnach eine sogenannte Stillhaltefrist.
Die Entscheidung kann auch als Signal an Deutschland und andere EU-Länder verstanden werden, zunächst nicht mit der Entwicklung nationaler Gesetze fortzufahren und stattdessen den Vorschlag der EU-Kommission für eine europaweite Regelung voranzubringen. Im September schlug Brüssel vor, in der gesamten EU den Zugang zu Social-Media erst ab 13 und die Erstellung eigener Konten auf den Plattformen erst ab 15 Jahren zu erlauben.
Verhandlungen für EU-Lösungen könnten dauern
Doch bevor der Gesetzesvorschlag umgesetzt werden kann, müssen sich die Mitgliedsländer auf europäischer Ebene einigen und mit dem EU-Parlament verhandeln. Das könnte Monate oder sogar Jahre dauern.
Der Kommissionssprecher sagte, man müsse sich auf diese Verhandlungen konzentrieren. Er warnte vor einer Fragmentierung innerhalb der EU. "Wenn man das tut, gibt es in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Altersgrenzen und unterschiedliche Gesetze." Das ließe sich kaum noch durchsetzen und die Online-Plattformen kämen nach Ansicht der EU-Kommission damit nicht zurecht.
Bundesregierung plante Übergangslösung
Die deutsche Bundesregierung hatte eigentlich Eckpunkte für Übergangsregeln beschlossen, bis die entsprechenden EU-weiten Social-Media-Beschränkungen in Kraft sind. Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte gesagt, man warte nicht.
In Deutschland ist demnach eine Reform des Jugendschutzgesetzes geplant. Ziel sei ein Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr. Bevor die Gesetzgebung in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen ist, dauere es dann noch ein paar Monate.
Italien, Frankreich und Griechenland dürfen trotzdem
Konkret bezog sich die Entscheidung der EU-Kommission zunächst auf einen Gesetzesentwurf Österreichs, wo Video-Sharing-Plattformen wie etwa Instagram, TikTok oder Snapchat erst für Jugendliche ab 14 erlaubt werden sollten.
Da die Europäische Kommission die Digitalregeln in der EU gegenüber den großen Online-Plattformen durchsetzt, müssen Mitgliedsländer sie bei nationalen Gesetzesvorhaben notifizieren. Auch Polen und Belgien hatten bei der Brüsseler Behörde daher ihre Vorschläge eingereicht - sie dürften zunächst ebenfalls vertröstet werden.
Anders ist das nach Angaben der Kommission etwa bei Italien, Frankreich und Griechenland: Sie hatten ihre länderspezifischen Vorschläge lange genug vor dem Vorschlag für eine EU-weite Regelung gemacht. Die EU-Kommission musste ihnen bereits Rückmeldung geben, weshalb die Länder ihre Verbote nun einführen können.
So kündigte Griechenland als erster EU-Staat an, den Zugang zu sozialen Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ab dem 1. Januar 2027 zu verbieten./tre/DP/jha
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
