Nachrichten Detail
Tue Aug 11 17:01:58 CEST 2026
BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeswirtschaftsministerium legt einen wichtigen Bericht zum für 2030 geplanten Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen nicht rechtzeitig vor. Die Erarbeitung werde weitere Zeit in Anspruch nehmen, sagte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eigentlich sollte der Bericht zum 15. August erstellt werden. Zuvor hatten die "Rheinische Post", "Spiegel" und "Welt" über die Verzögerung berichtet.
Ministerium verweist auf anstehende Ausschreibungen
Man werde den Bericht "schnellstmöglich nach Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen", versicherte das Ministerium. Im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist vorgesehen, dass die Bundesregierung die Auswirkungen des Ausstiegs unter anderem auf Versorgungssicherheit und Strompreise zu festgesetzten Zeitpunkten überprüft.
Das Ministerium begründete den Verzug mit in diesem Jahr anstehenden Ausschreibungen für Kapazitäten zur Stromerzeugung, die für den Bericht berücksichtigt werden sollten. Geplant ist der Bau von Gaskraftwerken. Angepeilt werden insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen.
Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was mit dem Ausstoß schädlicher Klimagase verbunden ist. Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann klimaneutral mit Wasserstoff laufen. Die neuen Anlagen sollen die Stromversorgung trotz des Kohleausstiegs sichern und den Ausbau von Ökostrom flankieren.
Bericht soll "schnellstmöglich" kommen
Das Ministerium betonte, man wolle die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden abwarten, "um eine möglichst realitätsnahe und belastbare Analyse insbesondere der Versorgungssicherheit vor allem für die Zeit ab 2031 vornehmen zu können". Und weiter: "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird den Bericht schnellstmöglich nach Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen."
Nordrhein-Westfalen soll bis 2030 aus der Braunkohleförderung aussteigen, acht Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Das haben die damals sowohl in Bund als auch Land von Grünen-Politikern geführten Wirtschaftsministerien 2022 mit RWE vereinbart. Bis 2038 soll Deutschland insgesamt aus der Stromgewinnung aus Kohle aussteigen.
SPD kritisiert "chaotischen Kohleausstieg"
Mit dem jetzt verschobenen Prüfbericht soll der Bund entscheiden, ob NRW bis 2030 aus der Kohleverstromung aussteigen kann - oder ob die letzten drei Braunkohleblöcke im Rheinischen Revier für eine Übergangszeit bis Ende 2033 in eine Reserve überführt werden und damit verfügbar bleiben.
Der SPD-Oppositionsführer in NRW, Jochen Ott, sprach von einer "Fortsetzung des chaotischen Kohleausstiegs-Deals von Mona Neubaur und Robert Habeck", die 2022 Wirtschaftsminister in NRW und im Bund waren. Bereits seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine 2022 sei klar gewesen, "dass der überhastete vorgezogene Kohleausstieg ein Fehler ist", so der SPD-Spitzenkandidat für die NRW-Landtagswahl 2027. Jetzt werde Planungssicherheit und Klarheit über Zeitraum und benötigte Reservemengen benötigt. Bis heute sei zudem völlig unklar, welche Kosten ein Reservebetrieb der Kraftwerke verursachen würde.
Auch nach Ansicht des NRW-Landesverbands des CDU-Wirtschaftsrats erweist sich das 2022 vereinbarte Konzept für den vorgezogenen Braunkohleausstieg "zunehmend als zu ambitioniert". Den möglichen Reservebetrieb von Kraftwerken sieht der Wirtschaftsrat ebenfalls kritisch. Denn die Kosten der Bereithaltung müssten refinanziert werden und belasteten über die Netzentgelte Unternehmen und private Haushalte./hrz/DP/he
Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
