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Tue Oct 14 12:52:21 CEST 2025
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat gegen die Luxusmodemarken Gucci, Chloé und Loewe wegen wettbewerbswidriger Preisvorgaben Geldstrafen von insgesamt mehr als 157 Millionen Euro verhängt. Die drei Unternehmen hätten jahrelang unabhängigen Händlern vorgeschrieben, zu welchen Preisen sie deren Produkte verkaufen dürfen, teilte die Brüsseler Behörde mit. "Dieses wettbewerbswidrige Verhalten führt zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl für die Verbraucher", so die Kommission.
Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera betonte, die Entscheidung sende ein starkes Signal an die Modebranche und darüber hinaus.
Preisbindung bei Luxusgütern
Gucci, Chloé und Loewe bemühten sich den Angaben zufolge darum, dass ihre Einzelhändler die gleichen Preise und Verkaufsbedingungen anwendeten wie die Modeunternehmen in ihren eigenen Geschäften. Es seien unter anderem Vorgaben zu Verkaufspreisen und maximalen Rabatten gemacht worden. Teilweise seien Preisnachlässe komplett untersagt worden.
Verstöße über Jahre
Die wettbewerbswidrigen Praktiken dauerten den Angaben zufolge bei Gucci von April 2015 bis April 2023, bei Loewe von Dezember 2015 bis April 2023 und bei Chloé von Dezember 2019 bis April 2023. Sie endeten erst, als die Kommission im April 2023 unangemeldete Kontrollen in den Firmenzentralen in Italien, Spanien und Frankreich durchführte. Die drei Unternehmen handelten nach Kommissionsangaben unabhängig voneinander. Viele Händler verkauften jedoch Produkte aller drei Marken.
Bußgelder nach Kooperation reduziert
Die Strafen seien niedriger ausgefallen als ursprünglich vorgesehen, weil die Unternehmen mit der Kommission kooperiert hätten. Gucci muss 119,7 Millionen Euro zahlen - 50 Prozent weniger, als das Unternehmen ohne Kooperation hätte zahlen müssen. Loewe erhielt ebenfalls 50 Prozent Nachlass und muss 18 Millionen Euro zahlen. Gegen Chloé wurde eine Strafe von 19,7 Millionen Euro verhängt, was einem Nachlass von 15 Prozent entspricht.
Gucci und Loewe hätten der Kommission frühzeitig Beweismaterial mit erheblichem Mehrwert geliefert, hieß es zur Begründung. Alle drei Unternehmen hätten die Fakten und Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht ausdrücklich anerkannt./mjm/DP/stk
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