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Wed Dec 10 11:42:13 CET 2025
BONN (dpa-AFX) - Am Briefmarkt bekommen die kleinen Konkurrenten der Deutschen Post Unterstützung von der Monopolkommission. Das Beratungsgremium der Bundesregierung veröffentlichte ein Gutachten, das vor einem "Umsatzsteuerprivileg" für den Bonner Logistiker in seinem Briefgeschäft warnt. Während die Post bei Briefdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit ist, ist die Konkurrenz das teilweise nicht - manche Firmen sind es, andere nicht. So eine Befreiung ist wichtig für Geschäftspost, also für Verträge etwa mit Behörden, Banken und Versicherungen.
Sollte der Post exklusiv die Umsatzsteuer-Befreiung eingeräumt werden, würde das den Wettbewerb abwürgen, warnt der Chef der Monopolkommission, Tomaso Duso. "Das wäre das Aus für die meisten alternativen Briefdienste."
Zu den Brief-Konkurrenten der Post gehören die Citipost aus Hannover, die in Brandenburg tätige Pin Mail GmbH oder Xendis aus NRW. Wirtschaftsprofessor Duso weist darauf hin, dass die Konkurrenten der Post nur einen Marktanteil von 15 Prozent haben und der ehemalige Staatsmonopolist auf 85 Prozent komme. Er moniert, dass der Bund der Post hohe Gewinnzuschläge gewähre und der Wettbewerb dadurch verzerrt werde.
"Wir wollen, dass Weihnachtskarten auch in ferner Zukunft noch zugestellt werden, und zwar selbst dann noch, wenn die Deutsche Post irgendwann das Briefgeschäft aufgeben sollte", sagt Duso. Deshalb würden funktionierende Alternativen gebraucht.
Briefmenge sinkt
Für den globalen Logistiker DHL, der an der Börse Deutsche Post heißt, ist sein Stammgeschäft - die Briefbeförderung im Inland - nicht mehr allzu wichtig, die Briefmenge sinkt im Digitalzeitalter seit langem. Der Transport von Paketen und Expresssendungen sowie andere Geschäftsfelder sind lukrativer. Dennoch hat die Post stets betont, auch künftig auf den Briefversand setzen zu wollen. Als sogenannter Universaldienst hat der Konzern Pflichten, er muss ein Filial- und Briefkasten-Netz unterhalten.
Reaktionen auf die Monopolkommission
Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste, in dem sich die Post-Konkurrenten zusammengeschlossen haben, begrüßt den Vorstoß der Monopolkommission. Das Bundesfinanzministerium weigere sich, Bescheide für Steuerbefreiungen auszustellen - das müsse sich ändern. "Wenn hier nicht schnell gehandelt wird, ist zum ersten Mal der Wettbewerb in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durch das Zusammenwirken von Regierung und Ex-Monopolist zum Untergang verdammt."
Ein Firmensprecher der Deutschen Post betont, dass seine Firma als einziger Universaldienstleister überall in Deutschland Briefe austrage. "Laut EU-Vorgaben ist die Umsatzsteuer-Befreiung ausschließlich für Anbieter vorgesehen, die den Universaldienst in diesem gesetzlich definierten Dreiklang erbringen: flächendeckend, mit geregelten Qualitätsstandards und eigener Infrastruktur."
Dass Brief-Wettbewerber, die das nicht tun, dennoch umsatzsteuerbefreit agieren dürften, halte man für nicht rechtmäßig. Daher klage man gegen das Bundeszentralamt für Steuern, das solche Bescheinigungen ausstellt./wdw/DP/mis
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