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Thu Feb 19 12:18:31 CET 2026
BERLIN (dpa-AFX) - Für den Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab gibt es nach Ansicht eines entscheidenden Expertengremiums keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen. Der erste Wirkstoff in Deutschland, der sich direkt gegen die Eiweißablagerungen im Gehirn wende, habe bei Symptomatik oder Lebensqualität nicht besser abgeschnitten als Behandlungen, die nur auf Symptome zielten, schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA). Lecanemab kann trotz dieses Beschlusses zunächst weiter verordnet werden, langfristig ist das jedoch fraglich.
Die G-BA-Bewertung hat einen großen Einfluss auf die Verhandlungen über den Preis, den gesetzliche Krankenkassen künftig für Lecanemab zahlen. Einigen sie sich nicht, könnte der Hersteller das Mittel vom deutschen Markt zurückziehen.
Extrem hohe Kosten von Lecanemab
"Kein Zusatznutzen bedeutet nicht, dass der Wirkstoff nutzlos ist", betont der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Es gehe dabei darum, ob der Wirkstoff Vorteile im Vergleich zu bislang in Deutschland angewendeten Behandlungen habe. Neue Daten des Herstellers könnten künftig möglicherweise einen solchen Zusatznutzen noch belegen.
Eine weitere Rolle für die nun anstehenden Preisverhandlungen zwischen dem Hersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) spielt die Kostendifferenz, die noch extrem hoch ist: Die häufig eingesetzten Acetylcholinesterase-Hemmer zur Symptombehandlung bei Alzheimer kosten rund 20 bis 30 Euro pro Monat, Lecanemab aktuell etwa das Hundertfache davon.
Lecanemab ist unter dem Handelsnamen Leqembi seit dem 1. September 2025 in Deutschland auf dem Markt. Es kann den Krankheitsverlauf in der Frühphase um einige Monate verzögern, um eine Heilung geht es dabei aber nicht. Entwickelt wurde das Mittel von den Pharmaunternehmen Eisai (Japan) und Biogen (USA)./hu/DP/men
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