Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

Bremst hohes Gericht Frankreichs Windkraft aus?

Thu Apr 04 07:34:50 CEST 2024

PARIS (dpa-AFX) - Frankreich will den Rückstand bei der Windenergienutzung in den kommenden Jahren aufholen und den Ausbau beschleunigen - doch gegen das Aufstellen von Windrädern laufen Kritiker Sturm. Als einen Sieg sehen die Windenergiegegner eine kürzlich ergangene Entscheidung des Staatsrates in Paris, dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes. Mit seiner Entscheidung hat der Staatsrat auf die Klage von 15 Verbänden und Vereinen hin drei Erlasse zur Bestimmung der Lärmbelästigung von Windparks für unzulässig erklärt und aufgehoben. Die Gegner sehen ihre Rechte dadurch gestärkt, und in Deutschland sprechen Kritiker schon von einem Windkraftverbot in Frankreich.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat aus formellen Gründen drei Erlasse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 aufgehoben, die die Regeln festlegen, nach denen die Betreiber von Windparks überprüfen müssen, ob die Lärmentwicklung ihrer Windräder den seit 2011 geltenden Vorschriften entsprechen. Nach Auffassung des Gerichts hätte es zu den Erlassen vor deren Inkrafttreten zwingend eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen, da die Erlasse Auswirkungen auf die Umwelt haben. "Diese Unregelmäßigkeit kann einen Einfluss auf die Ausgestaltung der angefochtenen Erlasse haben und hat der Öffentlichkeit die Garantie genommen, dass ihre Meinung in Bezug auf eine Handlung mit direkten und erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt wird", formulierte das Gericht.

Was sagen die Windkraftgegner?

Der zu den Klägern gehörende Verband Nachhaltige Umwelt (Fédération Environnement Durable FED) spricht von einer Aufhebung von Windkraftgenehmigungen mit einer historischen Tragweite und entscheidenden Auswirkungen auf die künftige französische Energieversorgung. Nach Auffassung des Verbandes betrifft der Gerichtsentscheid nicht bloß laufende Genehmigungsverfahren, sondern auch bereits genehmigte Windparks. Die Entwicklung von Onshore-Windparks werde nun gebremst, bis neue, gesetzeskonforme Genehmigungen und Regeln eingeführt werden.

Was ist die Position der Windkraftbranche?

Der Branchenverband der erneuerbaren Energien in Frankreich (France Renouvelables) wirft den Windkraftgegnern Falschinformation vor. Anders als behauptet drohe der Windenergienutzung in Frankreich nicht das Aus und es sei auch kein Projekt infrage gestellt worden. Die Entscheidung betreffe bloß einen Formfehler und stärke den Kritikern in der Hauptsache nicht den Rücken. Demnach greifen vorübergehend die Regelungen aus 2011, die im Übrigen dieselben Grenzwerte für Lärm vorsehen wie die jüngeren Erlasse. In den Erlassen seien die Abläufe der Lärmmessungen präzisiert und sei unabhängigen Instanzen eine größere Rolle eingeräumt worden.

Wie geht es nun weiter?

Das Wirtschaftsministerium, das inzwischen vom Umweltministerium die Zuständigkeit für die Windenergie übernommen hat, wird sich voraussichtlich mit einer Überarbeitung der Vorschriften zur Lärmbestimmung von Windrädern an Land beschäftigen. Dabei werden diese Onshore-Windparks in Frankreich wohl auch in Zukunft von untergeordneter Bedeutung bleiben. Angesichts seiner langen Küsten setzt Frankreich vor allem auf Windparks auf See. Bis zum Jahr 2050 will Frankreich rund 50 Offshore-Windparks auf See mit 40 Gigawatt Leistung schaffen./evs/DP/zb

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.