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Iran weist geplante EU-Sanktionen als 'rechtswidrig' zurück

Tue Apr 23 09:23:14 CEST 2024

TEHERAN (dpa-AFX) - Der iranische Außenminister Hussein Amirabdollahian hat geplante Sanktionen gegen sein Land wegen des Großangriffs auf Israel als "rechtswidrig" und "bedauerlich" verurteilt. Der Iran habe mit dem Angriff von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch gemacht, schrieb Amirabdollahian am Dienstag auf X, ehemals Twitter. Er forderte stattdessen Sanktionen gegen Israel.

Die Außenministerinnen und Außenminister der 27 EU-Mitgliedstaaten hatten am Montag bei einem Treffen in Luxemburg EU-Chefdiplomat Josep Borrell den Auftrag gegeben, konkrete Vorschläge für Sanktionen vorzulegen. Sie sollen es ermöglichen, weitere Handelsbeschränkungen gegen den Iran zu erlassen, um dem Land den Bau und die Entwicklung von Drohnen und Raketen zu erschweren. Zudem ist vorgesehen, Strafmaßnahmen gegen Personen, Organisationen und Unternehmen zu verhängen, die an der Produktion von Drohnen und Raketen sowie ihrer Lieferung an Verbündete des Irans im Nahen Osten beteiligt sind.

Hintergrund der Sanktionspläne ist insbesondere der iranische Großangriff auf Israel mit Drohnen und Raketen vor etwas mehr als einer Woche, der auf eine mutmaßlich israelische Attacke auf die iranische Botschaft in der syrischen Hauptstadt Damaskus folgte. Bei letzterer waren zu Beginn des Monats unter anderem zwei Generäle und fünf weitere Mitglieder der mächtigen Revolutionsgarden (IRGC) getötet worden.

Bei dem Vergeltungsschlag Israels in der Provinz Isfahan wurden laut einem BBC-Bericht, der sich auf ausgewertete Satellitenbilder beruft, ein zentraler Teil des S-300-Luftverteidigungssystem auf dem Luftwaffenstützpunkt Shadid Babaei getroffen. Darauf deuten auch neuere Satellitenbilder hin. In der Provinz Isfahan befindet sich auch die Atomanlage Natans, Atomanlagen blieben der Atomenergiebehörde zufolge bei dem Militärschlag aber unbeschädigt. Ein iranischer Armeesprecher hatte Berichte über Schäden an dem Luftwaffenstützpunkt dementiert./jam/DP/jha

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