Nachrichten Detail

Enthaltene Instrumente

ROUNDUP 2/Praxen am Limit: Kinderärzte für Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Thu Mar 28 15:06:15 CET 2024

(Neu: Details)

BERLIN (dpa-AFX) - So gut wie alle Eltern kennen das - und stöhnen jedes Mal auf: Das Kind ist plötzlich krank, zur Kita oder Schule kann es nicht. Die Eltern müssen schnell entscheiden: Wer von beiden soll sich beim Arbeitgeber entschuldigen, um das Kind betreuen zu können? Dann heißt es oft: jetzt sofort zum Kinderarzt, um sich eine Kinderkrankenbescheinigung ausstellen zu lassen. Eine Praxis, von der viele ohnehin belastete Kinderärzte zunehmend genervt sind. Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Michael Hubmann, fordert deshalb, diese Art von Bescheinigungen bei leichten Erkrankungen der Kinder ganz abzuschaffen. Es komme einem "unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen" gleich, wenn Kinderärzte eine harmlose Krankheit bescheinigen müssten, sagte er der "Ärzte Zeitung".

Die Kinderärztinnen und -ärzte könnten schlichtweg "nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder ob das innerfamiliär anders geregelt werden könnte. Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt", schimpft der Pädiater. Arztpraxen seien als "Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet". Als unnötige Arbeit wertete Hubmann auch Atteste, die notwendig seien, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in die Kita oder die Schule könnten. Er führte dazu folgendes Beispiel an: "Ein Kind hat einen Mückenstich. Die Kita sagt: Das Kind hat einen Hautausschlag. Also hole ich den Papa aus seiner Redaktionskonferenz. Der holt seinen Sohn ab und kommt zu mir in die Praxis." Ein solches Szenario sei "kein Witz, das ist Alltag und ein gesellschaftlicher Schaden".

Wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank wird, können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Voraussetzung ist in der Regel ein ärztliches Attest, das die Erkrankung, aber auch das Fehlen alternativer Betreuungsmöglichkeiten bestätigt. Die Kinderkrankschreibung kann jeweils für bis zu fünf Tage erfolgen - bei längerem Ausfall müssen also Folgebescheinigungen ausgestellt werden.

Für gesetzlich Versicherte zahlt die Krankenkasse im Falle eines Verdienstausfalls auf Antrag Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des Nettolohns. Denn das müssen Eltern bedenken: Arbeitgeber sind im Falle von Fehlzeiten wegen eines kranken Kindes oftmals nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Insgesamt besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind ein Anspruch auf den Lohnersatz für längstens 15 Arbeitstage jedes Elternteils im Kalenderjahr. Alleinerziehende Versicherte können das für 30 Tage nutzen. Leben mehrere Kinder unter 12 im Haus, wird das Kinderkrankengeld jedem Elternteil für höchstens 35 Tage im Jahr gezahlt.

Durch kranke Kinder und Elternteile, die sich kümmern müssen, kann den Arztpraxen viel Bürokratie entstehen. Mit wie vielen Kinderkrankenbescheinigung es Kinderärztinnen und -ärzte jährlich im Schnitt zu tun haben, kann nur geschätzt werden. Dazu lägen keine Zahlen vor, erklärte der Sprecher des Kinderärzteverbands, Jakob Maske. Maske ist selbst Kinderarzt in Berlin. In seiner Praxis werden seinen Angaben zufolge, je nach Infektlage, täglich fünf bis zehn Bescheinigungen dieser Art ausgestellt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bürokratische Lasten in Arztpraxen reduzieren. Generell gilt seit Dezember bereits, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen - eine Krankschreibung gibt es auch per Telefon. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat.

Kinderkrankenbescheinigungen für Eltern sind ebenfalls seit Dezember telefonisch möglich - darauf verweist Lauterbachs Ministerium. Eltern müssten also nicht zum Arzt laufen, sondern könnten sich um ihre Kinder kümmern und die Krankschreibung zu einem späteren Zeitpunkt abholen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Lauterbach hatte ursprünglich auch eine Regelung angepeilt, die vorsieht, dass Eltern überhaupt erst ab dem vierten Tag eine Krankschreibung für ein Kind beim Arbeitgeber vorlegen müssen. Dies sei aber wegen Einwänden der FDP nicht Konsens in der Regierung gewesen, hieß es aus Regierungskreisen. Der Arbeitgeberverband, der pauschale Vorgaben zur Vorlage von Krankschreibungen naturgemäß kritisch sehen dürfte, wollte sich am Donnerstag auf Anfrage nicht zum Thema äußern.

Dass sich Eltern also schon demnächst über weitere Vereinfachungen freuen können, ist eher unwahrscheinlich. Und das, obwohl das Thema nicht nur bei genervten Eltern und Kinderärzten auf Unterstützung stößt. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) signalisierte am Donnerstag große Zustimmung. "Wenn nicht mehr jeder kleine Schnupfen ab dem ersten Tag ärztlich attestiert werden muss, entlastet das überfüllte Kinderarztpraxen und gestresste Eltern enorm", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Es sei zu hoffen, dass Minister Lauterbach den Vorstoß doch noch aufgreife./faa/DP/ngu

Wertentwicklungen (Performances) und Renditechancen werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Produkt-, Dienstleistungskosten und Zuwendungen angezeigt. Diese und deren Auswirkungen auf die Performance und Renditechance des Instruments erhalten Sie kundenindividuell vor Ihrer Transaktion oder im Rahmen Ihrer Beratung bei der HypoVereinsbank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen weder eine Anlageberatung, noch ein verbindliches Angebot dar und dienen ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Insbesondere können sie eine Aufklärung und Beratung durch den Betreuer nicht ersetzen. Die Instrumente sind nur in Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen enthalten bei Fonds die allein verbindlichen Verkaufsprospekte sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, bei anderen Instrumenten die allein verbindlichen Basisprospekte einschließlich etwaiger Nachträge bzw. die Endgültigen Bedingungen und bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen zusätzlich die Basisinformationsblätter. Diese deutschsprachigen Dokumente erhalten Sie bei Fonds in elektronischer Form auf der Detailseite zum Fonds und/oder in Papierform kostenlos über alle HypoVereinsbank Filialen. Bei Finanzinstrumenten, die der PRIIP-Verordnung unterliegen erhalten Sie die deutschsprachigen Basisinformationsblätter in elektronischer und/oder in Papierform kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner der HypoVereinsbank. Alle anderen Dokumente können Sie direkt beim Emittenten (Herausgeber) anfordern. Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente unterliegen u.a. Kurs- und Währungsschwankungen, die die Rendite steigern oder reduzieren können. Es kann grundsätzlich zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Alle Wertpapiere außer Fonds unterliegen dem Emittentenrisiko und strukturierte Produkte zusätzlich dem Risiko des Basiswertes. Bei Optionsscheinen, Knock out Produkten und Faktorzertifikaten sind starke Kursschwankungen üblich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Die Informationen auf dieser Seite stellen auch keine Finanzanalyse dar. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unvoreingenommenheit wird daher nicht gewährleistet. Es gibt auch kein Verbot des Handels - wie es vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.

Factset   Mountain-View
© 2012-2020. UniCredit Bank GmbH (HVB). Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Design and Implementation by ByteWorx GmbH.
Powered by FactSet Digital Solutions GmbH.
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet Digital Solutions GmbH.
Fondsdaten bereitgestellt von Mountain-View Data GmbH.

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!
Langfristige Wertentwicklungen und Kursschwankungen insbes. zu Finanzinstrumenten, bzw. zu Finanzindizes entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailseite. Bitte beachten Sie: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung (Performance) und Renditechance. Die Rendite kann in Folge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.